VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Die Anmietung eines Zeltes als Interimsstrafsaal aufgrund der drohenden Haftentlassungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV.
Der Auftraggeber kann Aufträge im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen, die der betreffende öffentliche Auftraggeber nicht voraussehen konnte, es nicht zulassen, die Mindestfristen einzuhalten, die für das offene und das nicht offene Verfahren sowie für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vorgeschrieben sind. Die Umstände zur Begründung der äußersten Dringlichkeit dürfen dem öffentlichen Auftraggeber nicht zuzurechnen sein.
Im Frühjahr 2020 gelang es der französischen Polizei einen kryptographischen Dienst namens EncroChat zu infiltrieren und die darüber vermittelten Daten zu lesen. Schnell wurde deutlich, das 90% der Kommunikation sich mit kriminellen Taten befasste, die überwiegend der schweren Kriminalität zuzuordnen ist. Die ca. 20 Mio. abgeschöpften Daten werden immer noch ausgewertet und an die Polizeien der verschiedenen Länder weitergegeben. In Schleswig-Holstein sind im Moment ca. 300 Verfahren anhängig; Tendenz steigend. Die Verfahren münden überwiegend in Haftsachen. Um diesen unter Berücksichtigung des Beschleunigungsgebots Herr zu werden, hat das LG Lübeck zum 01. Aug. 2022 eine weitere Hilfsstrafkammer eingerichtet.
Aufgrund der pandemischen Lage können die vorhandenen Säle, bezüglich der vorgeschrieben Abstandsregeln während der Sitzungen, nicht benutzt werden, um überhaupt die Hauptverhandlungen aller Strafkammer nur bezogen auf die Prioritär zu behandelnden Haftsachen abwickeln zu können.
Die seit Sommer 2021 laufenden Bemühungen, weitere Räumlichkeiten in Lübeck für Strafsäle anzumieten, waren erfolglos.
Andere Ausweichmöglichkeiten sind nicht gegeben. Der Saal, der in Itzehoe für das Stutthofverfahren angemietet wurde, kann mangels Haftzellen nicht genutzt werden, der alte Krawallsaal im OVG in Schleswig steht im Jahr 2022 wegen Umbauarbeiten nicht zur Verfügung. Ausweichmöglichkeiten in Kiel sind nicht gegeben, auch dort wird wegen der fehlenden Verhandlungsmöglichkeiten bereits ein Zelt als weiterer Verhandlungsraum aufgebaut.
Im Lübeck müssen in den nächsten Haftsachen die Hauptverhandlungen spätestens im März 2022 beginnen, da sonst wegen rechtsstaatswidriger Verzögerung der Behandlung dieser Haftsachen die Gefahr droht, dass mindestens fünf Angeklagte aus der U-Haft entlassen werden.
Der Aufbau der zusätzlichen Verhandlungsräume in Lübeck muss daher bis Ende Februar 2022 abgeschlossen sein.