Beschreibung der Beschaffung
Durch die Generalsanierung der Festhalle Tettau soll ein Ort der Begegnung und Kommunikation von hoher Aufenthaltsqualität und Nutzungsvielfalt neu belebt und damit der Ortskern insgesamt als Zentrum des öffentlichen Lebens weiter gestärkt werden. Dafür wurde 2021 eine Machbarkeitsstudie (LP 1) erarbeitet, in der Gesamtsanierungskosten von rd. 5,0 Mio. Euro (netto) ermittelt wurden.
Im Rahmen des Bundesprogramms "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" (kurz SJK) wurde nach Beantragung durch den Markt Tettau ausschließlich ein erster Bauabschnitt der Sanierung als Förderprojekt ausgewählt. Folgende Objektplanungsleistungen Gebäude sind zunächst Bestandteil des o.g. Förderprojekts (1. BA):
- Vorplanung für das Gesamtvorhaben
- notwendige Planungsleistungen der LP 3-9 (stufenweise Beauftragung)
Zudem:
- LP 2: Tragwerksplanung (anteilig 50% wegen vorliegender Planung), Haustechnik sowie Vorplanung Brandschutz und Wärmeschutz/Energiebilanzierung für das Dach,
- LP 3-9 (stufenweise): Tragwerksplanung Dach, Fachplanung Haustechnik sowie erforderliche sonstige Leistungen, wie Gutachten etc.,(incl. Wärmeschutz/Energiebilanzierung) für die betr. Bauleistungen des 1. BA, keine weiteren Leistungen Brandschutz.
Nach der vorliegenden Kostenschätzung des Auftraggebers belaufen sich die Gesamtkosten für die Sanierung im 1. BA auf ca. 1,01 Mio. EUR (netto).
Der Markt Tettau beabsichtigt demzufolge, die erforderlichen Planungsleistungen für die folgenden vier Planungsgewerke im Rahmen von einzelnen VgV-Verfahren zu vergeben:
- Objektplanung Gebäude (Architekt) sowie
- Tragwerksplanung, Planung technische Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär) und Planung technische Ausrüstung (ELT)
Die weiteren erforderlichen Planungswerke (Brandschutzplanung/-konzept, Wärmeschutz & Energiebilanzierung, Gutachten und Freianlagenplanung etc.) sollen durch den Auftraggeber nach UVgO vergeben werden.
Ziel des Marktes Tettau ist es im Rahmen der SJK-Förderung zunächst bauliche Maßnahmen (incl. erforderlicher Planungsleistungen s. o. etc.) mit einem Kostenvolumen in Höhe von max. 1,2 Mio. EUR (incl. MwSt.) umzusetzen. Die weiteren Maßnahmen, die diese Kosten übersteigen, sollen - nach entsprechender Abgrenzung und Abstimmung - in eigene Bauabschnitte ausgegliedert und vorbehaltlich der Finanzierbarkeit auch unter Inanspruchnahme weiterer Fördermittel umgesetzt werden.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht.
Grundlage der Beauftragung (Rahmenvertrag) sind die KVM-Vertragsmuster. Nach Beauftragung ist umgehend mit der Bearbeitung zu beginnen.
Ziel ist die Bearbeitung der LP 2 Dezember/2022 - Februar/2023 und LP 3 März-April/2023 abzuschließen. Anschließend:
- LP 4 (Mai/2023)
- Planung ab LP 5 (August/September 2023)
- Baubeginn/-Fertigstellung (1. BA) November/2023 - Dezember/2024