338620-2019 - WettbewerbDeutschland-Oldenburg: Gasversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
OJ S 137/2019 18/07/2019
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: EWE NETZ GmbH
Postanschrift: Cloppenburger Straße 302
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Sonja Alfs
E-Mail: sonja.alfs@ewe.de
Telefon: +49 4414805-4633
Fax: +49 4414805-4695
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ewe-netz.de
I.3.
Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: EWE NETZ GmbH
Postanschrift: Cloppenburger Str. 302
Ort: Oldenburg
Postleitzahl: 26133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Josephin Elßner
Telefon: +49 44148081939
E-Mail: qualifikation@ewe-netz.de
Fax: +49 44148081965
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ewe-netz.de
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Zerstörungsfreie Werkstoffprüfungen an gastechnischen Anlagen aus Stahl
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
65200000 Gasversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Qualifizierungssystem gilt für die Ausführung von zerstörungsfreien Werkstoffprüfungen an gastechnischen Anlagen aus Stahl.
Bestandteil ist die zerstörungsfreie Werkstoffprüfung für die EWE Netz GmbH, swb Erzeugung AG & Co. KG, swb Entsorgung GmbH & Co. KG, wesernetz Bremen GmbH, wesernetz Bremerhaven GmbH und der EWE Gasspeicher GmbH.
Hierzu gehören u. a.:
— Durchstrahlungsprüfungen,
— Oberflächenrissprüfungen,
— Ultraschallprüfungen,
— Dopplungsprüfungen sowie,
— Vakuumprüfungen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8.
Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1.
Teilnahmebedingungen
III.1.9.
Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Interessierte Bewerber werden aufgefordert, die Bewerbungsunterlagen (Qualifizierungsfragebogen) schriftlich bei o.g. Kontaktdaten anzufordern. Die genauen Anforderungen ergeben sich aus dem Qualifizierungsfragebogen. Der vollständig ausgefüllte Qualifizierungsfragebogen sowie die geforderten Unterlagen sind entsprechend einzureichen.
Hierzu zählen z. B. folgende Qualifikationsanforderungen:
— Verfügt Ihr Unternehmen über eine Akkreditierung nach DIN EN ISO / IEC 17025:2005 „Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien“?
— Verfügt das für die Prüfungen vorgesehene Prüfpersonal mindestens über die nachfolgenden Zertifizierungen:
—— Durchstrahlungsprüfung: mind. Zertifizierung gemäß Stufe 2 der DIN EN ISO 9712,
—— Oberflächenrissprüfung: mind. Zertifizierung gemäß Stufe 2 der DIN EN ISO 9712,
—— Ultraschallprüfung: mind. Zertifizierung gemäß Stufe 2 der DIN EN ISO 9712,
—— Dopplungsprüfung und Wanddickenmessung: mind. Zertifizierung gemäß Stufe 1 der DIN.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Der Teilnahmeantrag mit allen angeforderten Unterlagen, Nachweisen und Angaben wird auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft und damit eine grundsätzliche Eignung des Bewerbers festgestellt.
Die Bewertung der angeforderten Angaben, Unterlagen und Nachweise zur Prüfung der Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde des Bewerbers und der Einhaltung der Anforderungen dieses Qualifizierungssystems erfolgt nach näherer Maßgabe der Bewertungsunterlagen.
Die Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen sind dem anzufordernden Qualifizierungsfragebogen zu entnehmen. Gegebenenfalls kann der Auftraggeber bei fehlender Plausibilität von Angaben oder zur Klarstellung weitere Unterlagen anfordern.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.4.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.2.
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Der für die Qualifizierung erforderliche Qualifizierungsfragebogen ist unter der angegebenen Kontaktadresse (Anhang A) schriftlich anzufordern.
Die Veröffentlichung der ersten europaweiten Ausschreibung im Verhandlungsverfahren erfolgt voraussichtlich im September 2019, so dass die ausgefüllten Qualifizierungsunterlagen für die nächste Ausschreibung bis spätestens zum 28.8.2019 beim AG einzureichen sind.
Bei einer späteren Einreichung behält sich der AG das Recht vor, den Bieter erst bei nachfolgenden Verhandlungsverfahren zu berücksichtigen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131150
Fax: +49 4131152943
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
16/07/2019