Zusätzliche Angaben
Es fand ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 74, 17 Abs. 2 Vergabeverordnung (VgV) statt.
Der Teilnahmeantrag war elektronisch in Textform unter Angabe der Person des Erklärenden, aber ohne elektronische Signatur, als pdf-Dokument mit den geforderten Unterlagen und Dokumenten auf der Vergabeplattform hochzuladen. Die Vergabestelle behielt sich vor, zur näheren Überprüfung die Einreichung von Originalen zu verlangen. Auch nachgeforderte Unterlagen konnten nur über die Vergabeplattform eingereicht werden. Die Einreichung per Email oder Post etc. führte dazu, dass diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden. Dies galt auch für die gesamte weitere Kommunikation mit der Vergabestelle.
Es wurden nur die im Angebotsvordruck benannten Formulare zur Verfügung gestellt (Teil E), und zwar:
- E.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe
- E.2 - Bewerber- Bietergemeinschaftserklärung
- E.3 - Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe
- E.4 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
- E.5 - Erklärung Frauenförderverordnung
- E.6 - Vereinbarung Mindestanforderungen Nachunternehmer BbgVergG
- E.7 - Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG
- E.8 - Formblatt Russlandbezug des Auftragnehmers
- E.9 - Information nach EU-Datenschutzgrundverordnung
Die vorgenannten Formulare konnen - sofern von der Vergabestelle gefordert bzw. für den Bieter einschlägig - bereits im Teilnahmewettbewerb verwendet werden, insbesondere die Formulare E.1 bis E.4 und E.8
Im Teilnahmewettbewerb wurde zunächst ausschließlich die Eignung der Bewerber überprüft. Angaben zum Ablauf des VgV-Verfahrens, auch des Teilnahmewettbewerbs, waren auch Teil A. Verfahrensbedingungen zu entnehmen. Die auf der Vergabeplattform eingestellten weiteren Ausschreibungsunterlagen (Teil B. Leistungsbeschreibung samt Anlagen,
Teil C. Vertragsentwurf, Teil D. Preisblatt und Teil E. Angebotsvordruck) waren vornehmlich für die zweite Stufe des Verfahrens, mithin die Angebots- und Verhandlungsphase, bestimmt. Diese Unterlagen hatten für den zunächst stattfindenden Teilnahmewettbewerb, in dem ausschließlich die Eignung der Bewerber überprüft wird, mit Ausnahme der Unterlage Teil A. Verfahrensbedingungen mit Wertungsmatrix noch keine inhaltliche Bedeutung. Den Bewerbern stand es selbstverständlich frei, sich über diese Unterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, schon jetzt weitere Informationen zu dem ausgeschriebenen Projekt einzuholen.
Die Kommunikation erfolgte in allen Phasen des Vergabeverfahrens ausschließlich über die Vergabeplattform.
Es wurden keine Kosten für die Verfahrensteilnahme erstattet.
Rückfragen waren möglichst frühzeitig über die Vergabeplattform zu stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YFG6EZ9