Zusätzliche Angaben
Angaben zur Auswahl gem. Ziffer II.2.9): Für die Angaben in den Teilnahmeanträgen in dem Formblatt "Erklärungen und Nachweise zur Eignung" können die Bewerber insgesamt 40 Punkte erreichen.
1. Maximal zehn Punkte können die Bewerber erreichen für die Angaben zu III.1.2/3 (Angaben zu Mitarbeitenden gemäß dortiger Definitition und Vorgaben): ≥ 10 Mitarbeitende (2 Pkt.), ≥ 15 Mitarbeitende (4 Pkt.), ≥ 20 Mitarbeitende (6 Pkt.), ≥ 25 Mitarbeitende (8 Pkt.), ≥ 30 Mitarbeitende (10 Pkt.)
2. Maximal zehn Punkte können die Bewerber erhalten für die Angaben zu III.1.3/2 (Angaben zur vergleichbaren Unternehmensreferenzen gemäß dortiger Definition und Vorgaben): Fünf Punkte erhält ein Bewerber, der nachweist, dass er zwei Referenzprojekte erfolgreich durchgeführt hat, die die Mindestanforderungen erfüllen. Je einen Punkt erhält ein Bewer-ber für die erfolgreiche Einführung von jedem weiteren Modul im Rahmen eines Referenzprojekts, das die Mindestanforderungen erfüllt, jenseits der Module Finanzbuchhaltung (kaufmännische Buchung), Beschaffung Drittmittelverwaltung und Personalwesen), z.B. für folgende Funktionaliätten/Module: Self Services, Reisemanagement etc. Pro zusätzliches Modul wird ein Punkt vergeben, gedeckelt auf maximal fünf Punkte insgesamt.
3. Maximal zehn Punkte können die Bewerber erhalten für die Angaben zu III.1.3/4 (Angaben zur vergleichbaren persönlichen Referenzen für das Profil "Projektleiter:in" gemäß dortiger Definition und Vorgaben): Fünf Punkte für den Nachweis zweier erfolgreich durchgeführter Referenzprojekte, die die Mindestanforderungen erfüllen. Je einen Punkt erhält ein Bewerber für die erfolgreiche Einführung von jedem weiteren Modul im Rahmen eines persönlichen Referenzprojekts, das die Mindestanforderungen erfüllt, jenseits der Module Finanzbuchhaltung (kaufmännische Buchung), Beschaffung, Drittmittelverwaltung und Personalwesen), z.B. für folgende Funktionaliätten/Module: Self Services, Reisemanagement etc. Pro zusätzliches Modul wird ein Punkt vergeben, gedeckelt auf maximal fünf Punkte insgesamt.
4. Maximal zehn Punkte können die Bewerber erhalten für die Angaben zu III.1.3/6 (Angaben zur vergleichbaren persönlichen Referenzen für das Profil "Akzeptanzmanager:in" ge-mäß dortiger Definition und Vorgaben): Fünf Punkte, wenn das benannte Referenzprojekt, das die Mindestanforderungen erfüllt, bei einer deutschen Hochschule/Universität mit mehr als 14.000 Studierenden, die öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 98 GWB ist, bearbeitet wurde. Fünf Punkte, wenn bei dem benannten Referenzprojekt, das die Mindestanforderungen erfüllt, folgende Kernmodule in dem Projekt erfolgreich und gleichzeitig produktiv gesetzt wurden: Finanzbuchhaltung (kaufmännische Buchung), Beschaffung, Drittmittelverwaltung und Personalwesen).