339327-2022 - ErgebnisDeutschland-München: Netzwerkinfrastruktur
OJ S 120/2022 24/06/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Postanschrift: Salvatorstraße 2
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle, Zentrale
E-Mail: vergabestelle@stmuk.bayern.de
Telefon: +49 8921862928
Fax: +49 8921863928
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Switche
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022MBR000001
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
32424000 Netzwerkinfrastruktur
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Lieferung von Einbauswitchen, Einbaunetzteilen sowie Transceiver zur Anbindung an die im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus vorhandenen Multimode und Monomodekabel.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
32424000 Netzwerkinfrastruktur
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind vorkonfigurierte und beschriftete Einbauswitche, Einbaunetzteile (Netzgeräte für Micro-Switches) sowie Transceiver zur Anbindung an die im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus vorhandenen Multimode und Monomodekabel.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 086-232123
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Switche
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
20/06/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: CMS IT-Consulting GmbH
Ort: Grasbrunn
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem
tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Dieser Wert wird gemäß Art. 50 Abs. 4 der
Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da
er unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren
Wettbewerb zwischen den Unternehmen - insbesondere im Hinblick auf künftig vergleichbare Aufträge -
beeinträchtigen würde.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden
Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen.
Der Bewerber/Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2
genannten Frist gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160
Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bewerber/Bieter
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben
unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bewerber/Bieter
innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bewerber/Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein
etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.
Für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 GWB gelten die in § 135 Abs. 2 GWB
genannten Fristen. Danach endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 GWB 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
21/06/2022