34003-2023 - ErgebnisDeutschland-Heidelberg: Instrumente zum Prüfen von physikalischen Eigenschaften
OJ S 13/2023 18/01/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Max-Planck-Institut für Kernphysik
Postanschrift: Saupfercheckweg 1
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail: einkauf@mpi-hd.mpg.de
Telefon: +49 6221516206
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mpi-hd.mpg.de/mpi/de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Eingetragener Verein
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Upgrade Conus Detektoren
Referenznummer der Bekanntmachung: PO_4742177
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
38400000 Instrumente zum Prüfen von physikalischen Eigenschaften
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Upgrade Conus Detektoren Überarbeitung der Detektorkristalle, Einsatz von Elektronik basierend auf ASIC-
Technologie
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Upgrade Conus Detektoren Überarbeitung der Detektorkristalle, Einsatz von Elektronik basierend auf ASIC-
Technologie
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Sehr niedriger Untergrund / Gewichtung: 80
Preis - Gewichtung: 20
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt
Erläuterung:
Das CONUS Experiment zielt darauf ab, kohärente Neutrino-Kern-Streuung mit Hilfe von
Germanium Detektoren nahe einem Reaktorkern erstmals eindeutig nachzuweisen. Hierfür werden
Germanium Detektoren mit extrem niedrigen Untergrund-Zählraten und Energieschwellen im
Bereich von <200 eV benötigt.
Das Werk der Firma Mirion in Lingolsheim, Frankreich, ist der einzige Hersteller weltweit, der im
Stande ist, Germanium Detektoren mit ausreichend großen Massen und geringen Energieschwellen
zu produzieren. Darüberhinaus weist die Firma folgende einmalige Vorteile auf: Die Detektoren
werden in enger Zusammenarbeit mit dem MPIK überarbeitet. Dies sichert einen sauberen
Zusammenbau von Materialien mit geringer Eigenradioaktivität. Zudem können die Detektoren in
relativ kurzer Zeit (wenige Monate) umgerüstet werden, was es ermöglicht, konkurrenzfähig zu
vergleichbaren Experimenten weltweit zu bleiben.
Eine erfolgreiche Detektion der KNKS könnte weitere Messprogramme einleiten, etwa die Suche
nach sterilen Neutrinos mit Germanium Detektoren an Reaktoren. Aber auch gesellschaftsrelevante
Anwendungen wären denkbar, etwa Detektoren, die zum Nachweis nicht-erlaubter Entnahmen von
radioaktiven Abfallprodukten wie Plutonium aus Kernkraftanlagen dienen (non proliferation).
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: PO_4742177
Bezeichnung des Auftrags:
Upgrade Conus Detektoren
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
14/12/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Mirion Technologies (Canberra) GmbH
Postanschrift: Stahlstraße 42-44
Ort: Rüsselsheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 65428
Land: Deutschland
E-Mail: gmbh@mirion.com
Telefon: +49 614273820
Fax: +49 6142836288
Internet-Adresse: https://www.canberra.com
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Eine von Anfang an bestehende Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrages kann gemäß § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
13/01/2023