340235-2021 - ErgebnisDeutschland-Mühldorf a. Inn: Dienstleistungen des Gesundheitswesens
OJ S 128/2021 06/07/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Mühldorf a. Inn / FB 32 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift: Töginger Str. 18
Ort: Mühldorf a. Inn
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 84453
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: vergabe@lra-mue.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lra-mue.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.aumass.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Betrieb des Impfzentrums im Landkreis Mühldorf a. Inn ab 1.7.2021 bis 30.9.2021
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Betrieb des Impfzentrums im Landkreis Mühldorf a. Inn ab 1.7.2021 bis 30.9.2021 + Verlängerung.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Hauptort der Ausführung: Mühldorf a. Inn
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Betrieb des Impfzentrums im Landkreis Mühldorf a. Inn ab 1.7.2021 bis 30.9.2021 + Verlängerung.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Angebots / Gewichtung: 50 %
Preis - Gewichtung: 50 %
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:
Bei der Vergabe von Impfzentrum geht es um eine Vergabe, die innerhalb extrem kurzen Fristen durchgeführt werden musste. Die Voraussetzungen von § 14 (4) Nr. 3 VGV werden durch Corona erfüllt, da Folge von Corona sind: Gefährdung fundamentaler Rechtsgüter (Leben und Gesundheit), zunehmender Mangel an verfügbaren Leistungen. Alle 3 Voraussetzungen des § 14 (4) Nr 3 sind erfüllt:
1. Vorliegen eines unvorhergesehenen und unvorhersehbaren Ereignisses,
2. Vorliegen äußerst dringlicher und zwingender Gründe, welche die Einhaltung der in den anderen Verfahrensarten vorgeschriebenen Fristen unmöglich machen,
3. Kausalzusammenhang zwischen dem Ereignis sowie den dringlichen und zwingenden Gründen.
Das Impfzentrum Mühldorf a. Inn wird seit Betriebsbeginn im Dezember 2020 in der aktuellen Konstellation und mit denselben Partnern betrieben (InnKlinikum, BRK, Malteser, DLRG). In den vorangegangenen Wochen kam es zu einer äußerst schnellen Reduktion der Infektionszahlen im Landkreis Mühldorf a. Inn, welche in dieser Geschwindigkeit nicht vorauszusehen war. Konsequenz war, dass der Dienstleister für den medizinischen Betrieb, das InnKlinikum Mühldorf a. Inn, überraschend schnell in den regulären Betrieb übergehen musste und daher wider Erwarten nicht in der Lage war, den bestehenden Vertrag über den 30.06.2021 zu verlängern. Ebenso kam es zu einem plötzlichen stark erhöhten Arbeitsaufwand im Landratsamt Mühldorf a. Inn, welches bislang das Verwaltungspersonal im Impfzentrum stellt. Das entsprechende Personal wird daher kurzfristig im Landratsamt benötigt. Insgesamt ist die Dringlichkeit der Vergabe mit der nicht vorhersehbaren Veränderung der Pandemielage zu begründen.
Aus diesem Grunde konnten die in den anderen Verfahrensarten vorgeschriebenen Fristen nicht eingehalten werden. Die Notwendigkeit der Neuvergabe und die Dringlichkeit stehen wie dargestellt auch in einem Kausalzusammenhang zueinander. Im Rahmen des vorliegenden Verfahrens wurden die bisherigen Dienstleister BRK, Malteser und DLRG beteiligt. Eine Aufforderung von anderen Unternehmen, die bisher nicht am IZ beteiligt waren, wäre zu zeitintensiv und würde den störfreien Ablauf der Impfaktion gefährden. Dies gilt vor allem aufgrund der akuten Gefahr durch die Delta-Variante des SARS-Cov-2-Virus. Im vorliegenden Fall ist ein Weiterbetrieb der Impf-zentren zudem nur bis 30.9. gesichert. Für diesen kurzen Zeitraum bedarf es zwingend eines Auftragneh-mers, der bisher schon an der Impfaktion beteiligt war, da eine Einarbeitung eines Außenstehenden zu langwierig wäre. Die Möglichkeit eines Wechsels des Auftragnehmers würde im laufenden kritischen Prozess möglicherweise den Erfolg des Projekts gefährden und ist somit ausgeschlossen. Die kurzfristig zu ermöglichende Impfung von priorisierten Personengruppen und weiteren Personen ist vor dem Hintergrund der akut durch die Pandemie bestehenden Gefährdung der fundamentalen Rechtsgüter (Leben und der Gesundheit) unbedingt sicherzustellen und rechtfertigt die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb. Aus diesem Grund wird eine schnelle Beschaffung über das Verhandlungsverfahren ohne TNWB § 119 (5) GWB i.V. m. §14(4) u. §17 VGV durchgeführt.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: AV14DEC9-EU
Bezeichnung des Auftrags:
Betrieb Impfzentrum
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
14/06/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Kreisverband Mühldorf a. Inn
Postanschrift: Eichkapellenstr. 105
Ort: Mühldorf a. Inn
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 38
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 38
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangs bevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen.
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 38
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
01/07/2021