340681-2022 - ErgebnisDeutschland-Berlin: Software-Wartung und -Reparatur
OJ S 120/2022 24/06/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Postanschrift: Dorotheenstraße 84
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@bpa.bund.de
Fax: +49 30-182722119
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundespresseamt.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Weiterentwicklung und Pflege des Akkreditierungssystems
Referenznummer der Bekanntmachung: 14022#00001#0001
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72267000 Software-Wartung und -Reparatur
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Pressebetreuung anlässlich von Besuchen ausländischer Staats- und Regierungschefs obliegt dem BPA auch die Akkreditierung der Journalistinnen und Journalisten. Die Akkreditierung ist deren Zugangsberechtigung zu den Veranstaltungen, zu denen Journalistinnen und Journalisten zugelassen sind. Die Akkreditierung im BPA erfolgt auch für andere Ministerien der Bundesregierung. Für diese Akkreditierung wird eine eigens für das BPA entwickelte Anwendungssoftware (Akkredi) mit Onlineportal genutzt, die sich seit dem Jahr 2011 im Einsatz befindet.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines EVB-IT Erstellungsvertrags sowie eines EVB-IT Dienstleistungsvertrages zur Weiterentwicklung und Pflege dieser Software.
Eine ausführliche Darstellung der zu erbringenden Leistung ist dem Vertrag zu entnehmen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1 797 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung: Berlin
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der Pressebetreuung anlässlich von Besuchen ausländischer Staats- und Regierungschefs obliegt dem BPA auch die Akkreditierung der Journalistinnen und Journalisten. Die Akkreditierung ist deren Zugangsberechtigung zu den Veranstaltungen, zu denen Journalistinnen und Journalisten zugelassen sind. Die Akkreditierung im BPA erfolgt auch für andere Ministerien der Bundesregierung. Für diese Akkreditierung wird eine eigens für das BPA entwickelte Anwendungssoftware (Akkredi) mit Onlineportal genutzt, die sich seit dem Jahr 2011 im Einsatz befindet.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines EVB-IT Erstellungsvertrags sowie eines EVB-IT Dienstleistungsvertrages zur Weiterentwicklung und Pflege dieser Software.
Eine ausführliche Darstellung der zu erbringenden Leistung ist dem Vertrag zu entnehmen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität der angebotenen Leistung (Qualität des Konzepts, Qualität der zugesagten Leistungsanforderungen, Nachhaltigkeitsaspekt) sowie der Erfahrungen der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 041-106670
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 14022#00001#0001
Bezeichnung des Auftrags:
Weiterentwicklung und Pflege des Akkreditierungssystems
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
20/06/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Consist Software Solutions GmbH
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1 797 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 797 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist Folgendes zu beachten:
- Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines
Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30
Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch den
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate
nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung
der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30
Kalendertage nach dieser Veröffentlichung,
- Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
-- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der in § 134 Abs. 2 GWB geregelten Frist, nach deren Verstreichen ein
Zuschlag erteilt werden darf, bleibt unberührt,
-- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
-- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
20/06/2022