340810-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit – Wesentlichkeitsanalyse, Nachhaltigkeitsberatung und Klimabilanzierung
OJ S 101/2025 27/05/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBKK-Landesverband NORDWEST
E-MailVergabe@bkk-nordwest.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersGesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelWesentlichkeitsanalyse, Nachhaltigkeitsberatung und Klimabilanzierung
BeschreibungAuftragsgegenständlich ist eine Rahmenvereinbarung über den Abschluss und die Durchführung von Einzelverträgen zwischen dem Auftragnehmer und den Abrufberechtigten über die Wesentlichkeitsanalyse, Nachhaltigkeitsberatung und die Klimabilanzierung. Einzelheiten zu den Anforderungen an die Leistung enthält die 3_Leistungsbeschreibung. Die Leistungen sind in zwei Fachlose aufgeteilt. Los 1: Klimabilanzierung Los 2: Nachhaltigkeitsberatung
Kennung des Verfahrense2d8aed2-b788-440b-ba90-c6da7fcc4789
Interne KennungBKK LV NW
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
Zentrale Elemente des VerfahrensEs wird auf die 2_Bewerbungsbedingungen verwiesen.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
2.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenErfüllungsort ist der Sitz der abrufenden Stelle.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP4Y9M5KLR Das Recht der Abrufberechtigten zum Abruf von Leistungen besteht nur so lange, bis ein maximales Volumen von EUR 1,25 (netto) (Los 1) EUR 1,25 (netto) (Los 2) erreicht ist. Ist dieses maximale Volumen erreicht, verliert dieser Vertrag automatisch seine Wirkung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Regelung nach Abs. 2 bleibt unberührt. Abrufberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung sind der BKK Dachverband e.V. und alle Betriebskrankenkassen, die zum Zeitpunkt der EU-weiten Bekanntmachung des Vergabeverfahrens Mitglieder des BKK Dachverbandes sind. Außerdem der BKK Dachverband sowie die 4 BKK Landesverbände. Der jeweilige Einzelvertrag kommt zwischen den Abrufberechtigten und dem Auftragnehmer zustande.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann2
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeAuftragsunterlagen
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelKlimabilanzierung
BeschreibungAuftragsgegenständlich ist eine Rahmenvereinbarung über den Abschluss und die Durchführung von Einzelverträgen zwischen dem Auftragnehmer und den Abrufberechtigten über die Wesentlichkeitsanalyse, Nachhaltigkeitsberatung und die Klimabilanzierung. Einzelheiten zu den Anforderungen an die Leistung enthält die 3_Leistungsbeschreibung. Die Leistungen sind in zwei Fachlose aufgeteilt. Los 1: Klimabilanzierung Los 2: Nachhaltigkeitsberatung
Interne Kennung1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72221000 Beratung im Bereich Unternehmensanalyse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenErfüllungsort ist der Sitz der abrufenden Stelle.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit4 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche Informationena) Eigenerklärungen über das (Nicht-)Vorliegen von Ausschlussgründen (1) Bewerber haben sich zum Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Diese Erklärung umfasst auch das Nichtvorliegen der in § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) genannten Ausschlussgründe. Für die Erklärung ist das Formblatt I.2.7_Erklärung Ausschlussgründe zu verwenden. (2) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er nach § 19 Abs. 4 MiLoG, § 21 Abs. 4 AentG, § 21 Abs. 1 S. 5 SchwarzArbG sowie § 98c Abs. 3 AufenthG i.V.m. § 21 Abs. 4 AentG verpflichtet ist, vor der Erteilung des Zuschlags für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 WregG über das (Nicht-)Vorliegen der jeweiligen Ausschlussgründe anzufordern. (3) Liegt bei einem Bewerber ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor, wird er gemäß § 125 Abs. 1 GWB nicht ausgeschlossen, wenn er nachweist, dass er 1. für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, 2. die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und 3. konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden. (4) Der Auftraggeber bewertet die vom Bewerber ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen und berücksichtigt die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens. Erachtet der Auftraggeber die Selbstreinigungsmaßnahmen als unzureichend, so begründet er diese Entscheidung gegenüber dem Bewerber. (5) Auch bei einem Verstoß gegen § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 MiLoG, § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 AentG, § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1 S. 1 AufenthG und § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 22 Abs. 2 LkSG wird der Bewerber nicht ausgeschlossen, wenn er die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit nachgewiesen hat. (6) Kommt der Bewerber seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nach und ist dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt (§ 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB), unterbleibt ein Ausschluss, wenn der Bewerber nachweist, dass er seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass er die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (7) Öffentliche Auftraggeber sind bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte verpflichtet, die in der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) normierten Sanktionen umzusetzen. Nach Art. 5k der Sanktion-VO besteht insbesondere ein Zuschlagsverbot. Das Zuschlagsverbot besagt, dass Personen oder Unternehmen, die der Sanktions-VO unterliegen, keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten dürfen. Von allen Bewerbern bzw. sämtlichen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft ist deshalb die entsprechende Erklärung im Rahmen der I.2.7_Eigenerklärung Ausschlussgründe abzugeben. Teilnahmeanträge von Unternehmen, die diese Erklärung nicht abgeben, sind vom Verfahren auszuschließen. b) Berufung auf die Leistungsfähigkeit und Fachkunde Dritter (1) Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z.B. Unterauftragnehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen. (2) Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber bezieht, muss die I.2.3_Erklärung Eignungsleihe ausfüllen und unterzeichnet mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Anforderungen in der Auftragsbekanntmachung und dieses I.2_Informationsmemorandums unter Verwendung der gestellten Formblätter in dem Umfang nachweisen, in dem sich der Bewerber darauf beruft. (3) Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Ziffer 10.2) sowie das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe (Ziffer 10.5) nach Maßgabe der Auftragsbekanntmachung und dieses Informationsmemorandums und unter Verwendung der gestellten Formblätter individuell und vollständig nachweisen. (4) Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Bewerber nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. (5) Im Rahmen der Eignungsprüfung wird überprüft, ob das Drittunternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen möchte, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe vorliegen. (6) Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, muss der Bewerber dieses Unternehmen ersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt. Hierfür wird dem Bewerber eine angemessene Frist gesetzt. (7) Hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird verlangt, dass der Bewerber und das Drittunternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften, § 47 Abs. 3 VgV. c) Bewerber-/Bietergemeinschaften (1) Die Verfahrensteilnahme in gemeinschaftlicher Form (Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft) ist zulässig. Eine Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft wird wie ein Einzelbewerber bzw. -bieter behandelt (§ 42 Abs. 2 S. 1 VgV). Soweit in den Vergabeunterlagen von Bewerbern oder Bietern gesprochen wird, sind damit sowohl Einzelbewerber bzw. -bieter als auch Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften gemeint. (2) Im Teilnahmeantrag haben die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in der I.2.2_Erklärung Bewerbergemeinschaft einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der bevollmächtigte Vertreter steht in diesem Vergabeverfahren als Ansprechpartner der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung. (3) Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mittels Formblatt I.2.4_Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe aus § 123 und § 124 GWB mit der I.2.7_Erklärung Ausschlussgründe individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Insofern füllt jedes Mitglied die I.2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die I.2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit nur soweit aus, wie es für dieses Mitglied zutrifft. Soweit im Wege der Eignungsleihe auf die Eignung eines Dritten zurückgegriffen wird (vgl. hierzu auch Ziffer 10.2), ist zusätzlich die I.2.3_Erklärung Eignungsleihe auszufüllen und einzureichen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bieter hat folgende Angaben und Erklärungen abzugeben bzw. Unterlagen als Nachweis vorzulegen: - Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. - Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung). Zur Nachweisführung ist die 2.4_Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung zu verwenden. Ergänzende Nachweise (z. B. Handelsregisterauszug) sind als eigene Anlagen zum Angebot beizufügen.

KriteriumAllgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bieter hat folgende Angaben und Erklärungen abzugeben bzw. Unterlagen als Nachweis vorzulegen: Gesamtumsatz: Jahresumsatz in EUR (netto) bezogen auf die letzten drei ab-geschlossenen Geschäftsjahre (2024, 2023, 2022) vor Ablauf der Angebotsfrist. Zur Nachweisführung ist die 2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu verwenden. Ergänzende Nachweise (z.B. Versicherungsnachweis) sind als eigene Anlagen zum Angebot beizufügen.

KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bieter hat folgende Angaben und Erklärungen abzugeben bzw. Unterlagen als Nachweis vorzulegen: - Spezifischer Umsatz: Jahresumsatz in EUR (netto) bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags (Wesentlichkeitsberatung, Nachhaltigkeitsberatung und/oder Klimabilanzierung) bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist (2024, 2023, 2022). Mindestanforderung: Der spezifische Umsatz muss bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist (2024, 2023, 2022) je Jahr losspezifisch mindestens betragen haben: Los 1 (Klimabilanzierung): mind. EUR 600.000 je Jahr Los 2 (Nachhaltigkeitsberatung): mind. EUR 500.000 je Jahr Zur Nachweisführung ist die 2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu verwenden. Ergänzende Nachweise (z.B. Versicherungsnachweis) sind als eigene Anlagen zum Angebot beizufügen.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bieter hat folgende Angaben und Erklärungen abzugeben bzw. Unterlagen als Nachweis vorzulegen: - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden für Tätigkeiten, die Gegenstand dieses Auftrags sind. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein und muss die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen ausweisen. Mindestanforderung: Die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadenfall die folgenden Mindestdeckungssummen ausweisen: - Personenschäden: mind. EUR 5.000.000,00 - Sachschäden: mind. EUR 5.000.000,00 - Vermögensschäden: mind. EUR 1.000.000,00 Sofern ein Bieter noch nicht über einen Versicherungsschutz verfügt oder die Mindestanforderungen an die Deckungssummen nicht vollständig er-füllt, ist eine Erklärung eines Versicherungsunternehmens einzureichen, nach der der Versicherer sich dazu bereit erklärt, eine entsprechende Versicherung abzuschließen bzw. den bestehenden Deckungsschutz so zu er-weitern, dass die genannten Voraussetzungen vollständig erfüllt sind. Zur Nachweisführung ist die 2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu verwenden. Ergänzende Nachweise (z.B. Versicherungsnachweis) sind als eigene Anlagen zum Angebot beizufügen.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bieter hat folgende Angaben und Erklärungen abzugeben bzw. Unterlagen als Nachweis vorzulegen: - Geeignete Referenzen (je Los) über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen mit Beschreibung der tatsächlich erbrachten Leistungen, Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums, des öffentlichen oder privaten Auftraggebers einschließlich Angaben zu einem kompetenten Ansprechpartner mit Kontaktdaten sowie einer Erklärung ob die auftragsgegenständlichen Leistungen als Auftragnehmer, Unterauftragnehmer oder Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft erbracht worden sind. Mindestanforderungen: Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich der hier zu vergeben-den Leistungen durch Angabe von mindestens drei in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist im Wesentlichen ausgeführten Referenzaufträgen je Los, auf das die Bieter anbietet, gefordert. Die mindestens drei nachzuweisenden Referenzaufträge je Los müssen mit dem hier zu vergebenden Auftrag in Art und Umfang vergleichbar sein. Dies ist der Fall, wenn die folgenden Merkmale vollständig erfüllt sind: Los 1: Jede Referenz muss jedes der folgenden Merkmale vollständig erfüllen: - Bereitstellung eines Tools zur Klimabilanzierung (Treibhausgasrechner), - Beratungsleistungen zur Auswertung/Validierung der Klimabilanz, - Beratungsleistungen zur Entwicklung einer Reduktionsstrategie - für ein Unternehmen mit mindestens 300 Beschäftigten Mindestens eine der insgesamt drei Referenzen muss das folgende Merkmale vollständig erfüllen: - Auftraggeber war eine juristische Person gem. SGB (bspw. gesetzliche Krankenversicherung) Los 2: Die eingereichten Referenzen müssen gesamthaft die folgenden Merkmale vollständig erfüllen, das heißt einzelne Referenzen können sich auch nur auf einzelne Merkmale beziehen, solange die einzureichenden drei Referenzen gesamthaft alle Merkmale abdecken: - Erstellung und Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse (CSRD konform oder CSRD-orientiert, diese Leistung muss noch nicht finalisiert sein), - eine darauf aufsetzende Nachhaltigkeitsberatung und - Unterstützung bei der Nachhaltigkeits-Berichterstattung nach gängigen Standards (DNK/GRI/VSME) - für ein Unternehmen mit mindestens 300 Beschäftigten als Referenzgeber Mindestens eine der insgesamt drei Referenzen muss mindestens jeweils eines der nachstehenden Merkmale vollständig erfüllen: - Referenzgeber war eine juristische Person gem. SGB (bspw. gesetzliche Krankenversicherung) Es muss anhand der Angaben des Bieters überprüfbar sein, ob die vor-stehend genannten Merkmale erfüllt sind, d.h. die Bieter sind aufgefordert, in der Beschreibung des jeweiligen Referenzprojekts auf die genannten Merkmale einzugehen, sofern diese vom Bieter als erfüllt angesehen wer-den. Zur Abgabe der geforderten Erklärungen ist der entsprechende Ab-schnitt in der 2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit auszufüllen und gegebenenfalls, um eigene Anlagen nach Bedarf zu ergänzen.

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bieter hat folgende Angaben und Erklärungen abzugeben bzw. Unterlagen als Nachweis vorzulegen: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl an Mitarbeitern und Führungskräften hervorgeht, die im Betrieb des Bieters in den letzten drei Jahren (2025, 2024, 2023) vor Ablauf der Angebotsfrist beschäftigt waren Zur Abgabe der geforderten Erklärungen ist der entsprechende Abschnitt in der 2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit auszufüllen und gegebenenfalls, um eigene Anlagen nach Bedarf zu ergänzen.

KriteriumAnteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bieter hat folgende Angaben und Erklärungen abzugeben bzw. Unterlagen als Nachweis vorzulegen: - Erklärung über eine beabsichtigte Unterauftragsvergabe, aus der hervor-geht, ob die Vergabe an Unterauftragnehmer beabsichtigt ist. Soweit dies beabsichtigt wird, ist der Unterauftragnehmer beziehungsweise sind diese Unterauftragnehmer sowie die Art der Leistung zu benennen. Der Bieter hat die Unterauftragnehmer, deren Einsatz beabsichtigt ist, zu benennen Zur Abgabe der geforderten Erklärungen ist der entsprechende Abschnitt in der 2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit auszufüllen und gegebenenfalls, um eigene Anlagen nach Bedarf zu ergänzen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl70
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualität
BeschreibungQualität
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9M5KLR/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9M5KLR
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9M5KLR
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote11/06/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss8 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenEs wird auf die 2_Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsBedingungen ergeben sich aus den leistungsbezogenen Vergabeunterlagen.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB. (3) Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBKK-Landesverband NORDWEST
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtBKK-Landesverband NORDWEST
5.1.
LosLOT-0002
TitelNachhaltigkeitsberatung
BeschreibungAuftragsgegenständlich ist eine Rahmenvereinbarung über den Abschluss und die Durchführung von Einzelverträgen zwischen dem Auftragnehmer und den Abrufberechtigten über die Wesentlichkeitsanalyse, Nachhaltigkeitsberatung und die Klimabilanzierung. Einzelheiten zu den Anforderungen an die Leistung enthält die 3_Leistungsbeschreibung. Die Leistungen sind in zwei Fachlose aufgeteilt. Los 1: Klimabilanzierung Los 2: Nachhaltigkeitsberatung
Interne Kennung2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
5.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenErfüllungsort ist der Sitz der abrufenden Stelle.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit4 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche Informationena) Eigenerklärungen über das (Nicht-)Vorliegen von Ausschlussgründen (1) Bewerber haben sich zum Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Diese Erklärung umfasst auch das Nichtvorliegen der in § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) genannten Ausschlussgründe. Für die Erklärung ist das Formblatt I.2.7_Erklärung Ausschlussgründe zu verwenden. (2) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er nach § 19 Abs. 4 MiLoG, § 21 Abs. 4 AentG, § 21 Abs. 1 S. 5 SchwarzArbG sowie § 98c Abs. 3 AufenthG i.V.m. § 21 Abs. 4 AentG verpflichtet ist, vor der Erteilung des Zuschlags für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 WregG über das (Nicht-)Vorliegen der jeweiligen Ausschlussgründe anzufordern. (3) Liegt bei einem Bewerber ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor, wird er gemäß § 125 Abs. 1 GWB nicht ausgeschlossen, wenn er nachweist, dass er 1. für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, 2. die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und 3. konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden. (4) Der Auftraggeber bewertet die vom Bewerber ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen und berücksichtigt die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens. Erachtet der Auftraggeber die Selbstreinigungsmaßnahmen als unzureichend, so begründet er diese Entscheidung gegenüber dem Bewerber. (5) Auch bei einem Verstoß gegen § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 MiLoG, § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 AentG, § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1 S. 1 AufenthG und § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 22 Abs. 2 LkSG wird der Bewerber nicht ausgeschlossen, wenn er die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit nachgewiesen hat. (6) Kommt der Bewerber seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nach und ist dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt (§ 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB), unterbleibt ein Ausschluss, wenn der Bewerber nachweist, dass er seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass er die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (7) Öffentliche Auftraggeber sind bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte verpflichtet, die in der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) normierten Sanktionen umzusetzen. Nach Art. 5k der Sanktion-VO besteht insbesondere ein Zuschlagsverbot. Das Zuschlagsverbot besagt, dass Personen oder Unternehmen, die der Sanktions-VO unterliegen, keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten dürfen. Von allen Bewerbern bzw. sämtlichen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft ist deshalb die entsprechende Erklärung im Rahmen der I.2.7_Eigenerklärung Ausschlussgründe abzugeben. Teilnahmeanträge von Unternehmen, die diese Erklärung nicht abgeben, sind vom Verfahren auszuschließen. b) Berufung auf die Leistungsfähigkeit und Fachkunde Dritter (1) Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z.B. Unterauftragnehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen. (2) Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber bezieht, muss die I.2.3_Erklärung Eignungsleihe ausfüllen und unterzeichnet mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Anforderungen in der Auftragsbekanntmachung und dieses I.2_Informationsmemorandums unter Verwendung der gestellten Formblätter in dem Umfang nachweisen, in dem sich der Bewerber darauf beruft. (3) Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Ziffer 10.2) sowie das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe (Ziffer 10.5) nach Maßgabe der Auftragsbekanntmachung und dieses Informationsmemorandums und unter Verwendung der gestellten Formblätter individuell und vollständig nachweisen. (4) Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Bewerber nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. (5) Im Rahmen der Eignungsprüfung wird überprüft, ob das Drittunternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen möchte, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe vorliegen. (6) Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, muss der Bewerber dieses Unternehmen ersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt. Hierfür wird dem Bewerber eine angemessene Frist gesetzt. (7) Hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird verlangt, dass der Bewerber und das Drittunternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften, § 47 Abs. 3 VgV. c) Bewerber-/Bietergemeinschaften (1) Die Verfahrensteilnahme in gemeinschaftlicher Form (Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft) ist zulässig. Eine Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft wird wie ein Einzelbewerber bzw. -bieter behandelt (§ 42 Abs. 2 S. 1 VgV). Soweit in den Vergabeunterlagen von Bewerbern oder Bietern gesprochen wird, sind damit sowohl Einzelbewerber bzw. -bieter als auch Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften gemeint. (2) Im Teilnahmeantrag haben die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in der I.2.2_Erklärung Bewerbergemeinschaft einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der bevollmächtigte Vertreter steht in diesem Vergabeverfahren als Ansprechpartner der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung. (3) Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mittels Formblatt I.2.4_Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe aus § 123 und § 124 GWB mit der I.2.7_Erklärung Ausschlussgründe individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Insofern füllt jedes Mitglied die I.2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die I.2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit nur soweit aus, wie es für dieses Mitglied zutrifft. Soweit im Wege der Eignungsleihe auf die Eignung eines Dritten zurückgegriffen wird (vgl. hierzu auch Ziffer 10.2), ist zusätzlich die I.2.3_Erklärung Eignungsleihe auszufüllen und einzureichen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bieter hat folgende Angaben und Erklärungen abzugeben bzw. Unterlagen als Nachweis vorzulegen: - Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. - Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung). Zur Nachweisführung ist die 2.4_Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung zu verwenden. Ergänzende Nachweise (z. B. Handelsregisterauszug) sind als eigene Anlagen zum Angebot beizufügen.

KriteriumAllgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bieter hat folgende Angaben und Erklärungen abzugeben bzw. Unterlagen als Nachweis vorzulegen: Gesamtumsatz: Jahresumsatz in EUR (netto) bezogen auf die letzten drei ab-geschlossenen Geschäftsjahre (2024, 2023, 2022) vor Ablauf der Angebotsfrist. Zur Nachweisführung ist die 2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu verwenden. Ergänzende Nachweise (z.B. Versicherungsnachweis) sind als eigene Anlagen zum Angebot beizufügen.

KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bieter hat folgende Angaben und Erklärungen abzugeben bzw. Unterlagen als Nachweis vorzulegen: - Spezifischer Umsatz: Jahresumsatz in EUR (netto) bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags (Wesentlichkeitsberatung, Nachhaltigkeitsberatung und/oder Klimabilanzierung) bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist (2024, 2023, 2022). Mindestanforderung: Der spezifische Umsatz muss bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist (2024, 2023, 2022) je Jahr losspezifisch mindestens betragen haben: Los 1 (Klimabilanzierung): mind. EUR 600.000 je Jahr Los 2 (Nachhaltigkeitsberatung): mind. EUR 500.000 je Jahr Zur Nachweisführung ist die 2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu verwenden. Ergänzende Nachweise (z.B. Versicherungsnachweis) sind als eigene Anlagen zum Angebot beizufügen.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bieter hat folgende Angaben und Erklärungen abzugeben bzw. Unterlagen als Nachweis vorzulegen: - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden für Tätigkeiten, die Gegenstand dieses Auftrags sind. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein und muss die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen ausweisen. Mindestanforderung: Die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadenfall die folgenden Mindestdeckungssummen ausweisen: - Personenschäden: mind. EUR 5.000.000,00 - Sachschäden: mind. EUR 5.000.000,00 - Vermögensschäden: mind. EUR 1.000.000,00 Sofern ein Bieter noch nicht über einen Versicherungsschutz verfügt oder die Mindestanforderungen an die Deckungssummen nicht vollständig er-füllt, ist eine Erklärung eines Versicherungsunternehmens einzureichen, nach der der Versicherer sich dazu bereit erklärt, eine entsprechende Versicherung abzuschließen bzw. den bestehenden Deckungsschutz so zu er-weitern, dass die genannten Voraussetzungen vollständig erfüllt sind. Zur Nachweisführung ist die 2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu verwenden. Ergänzende Nachweise (z.B. Versicherungsnachweis) sind als eigene Anlagen zum Angebot beizufügen.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bieter hat folgende Angaben und Erklärungen abzugeben bzw. Unterlagen als Nachweis vorzulegen: - Geeignete Referenzen (je Los) über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen mit Beschreibung der tatsächlich erbrachten Leistungen, Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums, des öffentlichen oder privaten Auftraggebers einschließlich Angaben zu einem kompetenten Ansprechpartner mit Kontaktdaten sowie einer Erklärung ob die auftragsgegenständlichen Leistungen als Auftragnehmer, Unterauftragnehmer oder Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft erbracht worden sind. Mindestanforderungen: Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich der hier zu vergeben-den Leistungen durch Angabe von mindestens drei in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist im Wesentlichen ausgeführten Referenzaufträgen je Los, auf das die Bieter anbietet, gefordert. Die mindestens drei nachzuweisenden Referenzaufträge je Los müssen mit dem hier zu vergebenden Auftrag in Art und Umfang vergleichbar sein. Dies ist der Fall, wenn die folgenden Merkmale vollständig erfüllt sind: Los 1: Jede Referenz muss jedes der folgenden Merkmale vollständig erfüllen: - Bereitstellung eines Tools zur Klimabilanzierung (Treibhausgasrechner), - Beratungsleistungen zur Auswertung/Validierung der Klimabilanz, - Beratungsleistungen zur Entwicklung einer Reduktionsstrategie - für ein Unternehmen mit mindestens 300 Beschäftigten Mindestens eine der insgesamt drei Referenzen muss das folgende Merkmale vollständig erfüllen: - Auftraggeber war eine juristische Person gem. SGB (bspw. gesetzliche Krankenversicherung) Los 2: Die eingereichten Referenzen müssen gesamthaft die folgenden Merkmale vollständig erfüllen, das heißt einzelne Referenzen können sich auch nur auf einzelne Merkmale beziehen, solange die einzureichenden drei Referenzen gesamthaft alle Merkmale abdecken: - Erstellung und Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse (CSRD konform oder CSRD-orientiert, diese Leistung muss noch nicht finalisiert sein), - eine darauf aufsetzende Nachhaltigkeitsberatung und - Unterstützung bei der Nachhaltigkeits-Berichterstattung nach gängigen Standards (DNK/GRI/VSME) - für ein Unternehmen mit mindestens 300 Beschäftigten als Referenzgeber Mindestens eine der insgesamt drei Referenzen muss mindestens jeweils eines der nachstehenden Merkmale vollständig erfüllen: - Referenzgeber war eine juristische Person gem. SGB (bspw. gesetzliche Krankenversicherung) Es muss anhand der Angaben des Bieters überprüfbar sein, ob die vor-stehend genannten Merkmale erfüllt sind, d.h. die Bieter sind aufgefordert, in der Beschreibung des jeweiligen Referenzprojekts auf die genannten Merkmale einzugehen, sofern diese vom Bieter als erfüllt angesehen wer-den. Zur Abgabe der geforderten Erklärungen ist der entsprechende Ab-schnitt in der 2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit auszufüllen und gegebenenfalls, um eigene Anlagen nach Bedarf zu ergänzen.

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bieter hat folgende Angaben und Erklärungen abzugeben bzw. Unterlagen als Nachweis vorzulegen: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl an Mitarbeitern und Führungskräften hervorgeht, die im Betrieb des Bieters in den letzten drei Jahren (2025, 2024, 2023) vor Ablauf der Angebotsfrist beschäftigt waren Zur Abgabe der geforderten Erklärungen ist der entsprechende Abschnitt in der 2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit auszufüllen und gegebenenfalls, um eigene Anlagen nach Bedarf zu ergänzen.

KriteriumAnteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bieter hat folgende Angaben und Erklärungen abzugeben bzw. Unterlagen als Nachweis vorzulegen: - Erklärung über eine beabsichtigte Unterauftragsvergabe, aus der hervor-geht, ob die Vergabe an Unterauftragnehmer beabsichtigt ist. Soweit dies beabsichtigt wird, ist der Unterauftragnehmer beziehungsweise sind diese Unterauftragnehmer sowie die Art der Leistung zu benennen. Der Bieter hat die Unterauftragnehmer, deren Einsatz beabsichtigt ist, zu benennen Zur Abgabe der geforderten Erklärungen ist der entsprechende Abschnitt in der 2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit auszufüllen und gegebenenfalls, um eigene Anlagen nach Bedarf zu ergänzen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl70
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualität
BeschreibungQualität
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9M5KLR/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9M5KLR
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9M5KLR
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote11/06/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss8 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenEs wird auf die 2_Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsBedingungen ergeben sich aus den leistungsbezogenen Vergabeunterlagen.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB. (3) Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBKK-Landesverband NORDWEST
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtBKK-Landesverband NORDWEST
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungBKK-Landesverband NORDWEST
Registrierungsnummer0201/179
StadtEssen
Postleitzahl45138
Land, Gliederung (NUTS)Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
LandDeutschland
E-MailVergabe@bkk-nordwest.de
Telefon0201179
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer0251 411-1691
StadtMünster
Postleitzahl48147
Land, Gliederung (NUTS)Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon0251 4111691
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung6ff0e2a2-086d-4d8d-b19b-dd2aeecd4f92-01
Hauptgrund für die ÄnderungKorrektur – Beschaffer
Beschreibung5.1.9 Eignungskriterien, Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen, Los 2, Änderungen der Anforderungen an die Referenzen: Anstelle von: Los 2: Jede Referenz muss jedes der folgenden Merkmale vollständig erfüllen: - Erstellung und Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse (CSRD kon-form), - eine darauf aufsetzende Nachhaltigkeitsberatung und - Unterstützung bei der Nachhal-tigkeits-Berichterstattung nach gängigen Standards (DNK/GRI/VSME) - für ein Unternehmen mit mindestens 300 Beschäftigten als Referenzgeber Mindestens eine der insgesamt drei Referenzen muss mindestens jeweils eines der nachstehenden Merkmale vollständig erfüllen: - Referenzgeber war eine juristische Person gem. SGB (bspw. gesetzliche Kranken-versicherung) heißt es nunmehr: Die eingereichten Referenzen müssen gesamthaft die folgenden Merkmale vollstän-dig erfüllen, das heißt einzelne Referenzen können sich auch nur auf einzelne Merkmale beziehen, solange die einzureichenden drei Referenzen gesamthaft alle Merkmale abdecken: - Erstellung und Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse (CSRD konform oder CSRD-orientiert, diese Leistung muss noch nicht finalisiert sein), - eine darauf aufsetzende Nachhaltigkeitsberatung und - Unterstützung bei der Nachhaltigkeits-Berichterstattung nach gängigen Standards (DNK/GRI/VSME) - für ein Unternehmen mit mindestens 300 Beschäftigten als Referenzgeber Mindestens eine der insgesamt drei Referenzen muss mindestens jeweils eines der nachstehenden Merkmale vollständig erfüllen: - Referenzgeber war eine juristische Person gem. SGB (bspw. gesetzliche Kranken-versicherung)
10.1.
Änderung
AbschnittskennungPROCEDURE
Beschreibung der Änderungen5.1.9 Eignungskriterien, Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen, Los 2, Änderungen der Anforderungen an die Referenzen: Anstelle von: Los 2: Jede Referenz muss jedes der folgenden Merkmale vollständig erfüllen: - Erstellung und Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse (CSRD kon-form), - eine darauf aufsetzende Nachhaltigkeitsberatung und - Unterstützung bei der Nachhal-tigkeits-Berichterstattung nach gängigen Standards (DNK/GRI/VSME) - für ein Unternehmen mit mindestens 300 Beschäftigten als Referenzgeber Mindestens eine der insgesamt drei Referenzen muss mindestens jeweils eines der nachstehenden Merkmale vollständig erfüllen: - Referenzgeber war eine juristische Person gem. SGB (bspw. gesetzliche Kranken-versicherung) heißt es nunmehr: Die eingereichten Referenzen müssen gesamthaft die folgenden Merkmale vollstän-dig erfüllen, das heißt einzelne Referenzen können sich auch nur auf einzelne Merkmale beziehen, solange die einzureichenden drei Referenzen gesamthaft alle Merkmale abdecken: - Erstellung und Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse (CSRD konform oder CSRD-orientiert, diese Leistung muss noch nicht finalisiert sein), - eine darauf aufsetzende Nachhaltigkeitsberatung und - Unterstützung bei der Nachhaltigkeits-Berichterstattung nach gängigen Standards (DNK/GRI/VSME) - für ein Unternehmen mit mindestens 300 Beschäftigten als Referenzgeber Mindestens eine der insgesamt drei Referenzen muss mindestens jeweils eines der nachstehenden Merkmale vollständig erfüllen: - Referenzgeber war eine juristische Person gem. SGB (bspw. gesetzliche Kranken-versicherung)
Änderung der Auftragsunterlagen am22/05/2025
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungfd36dddb-ccf8-45ff-baac-343b0a2e40f9  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung26/05/2025 10:15:17 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung340810-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe101/2025
Datum der Veröffentlichung27/05/2025