Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Teilnehmer ist aus besonderen Gründen gem. §14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV zulässig.
Das MRT wird ausschließlich durch die Firma Schlosserei Schwan hergestellt und vertrieben. Das System ist durch die BDBOS für die Nutzung als einziges freigeben. Es wird nur durch das Unternehmen vertrieben. Aufgrund der hohen Anforderung im Digitalfunkt erfolgt der Vertrieb nicht über Zwischenhändler sondern direkt an den Endverbraucher.