Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Vergabe hier ist Los 1 (Vertragsführung mit einer Führungsquote von 30 %) der Kombinierten Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung für das Bauprojekt „Weddeler Schleife – Zweigleisiger Ausbau“.
Die DB Netz AG plant den zweigleisigen Ausbau der Weddeler Schleife. Die Weddeler Schleife ist eine ca. 22 km lange Eisenbahnstrecke, welche von Wessel bis nach Sülfeld verläuft. Die PFA 11 und 12 sind weitgehend fertig gestellt. D.h. der Bahnkörper ist bereits für zwei Gleise hergestellt. Auch die Brücken wurden für eine Zweigleisigkeit errichtet. Lediglich die Eisenbahnüberführung (EÜ) Sandbach gilt es für die vorgesehene Zweigleisigkeit der Strecke baulich anzupassen. Im PFA 13 sind der komplette Bahnkörper als auch sämtliche Brücken- und Überführungsbauwerke an die Zweigleisigkeit anzupassen.
Die Investitionssumme für dieses Projekt mit einer derzeit geplanten Bauzeit bis 15.9.2023 wird mit EUR 149,7 Mio. veranschlagt.
Hiervon sind bereits ca. 7,404 Mio. EUR über einen bestehenden Vertrag abgerechnet worden. Der hier neu ausgeschriebene Versicherungsvertrag wird den bestehenden Vertrag ablösen. Es wird mit einer derzeit geplanten Bauzeit bis zum 15.9.2023 gerechnet.
Entsprechend ist die vorläufige Laufzeit des Versicherungsvertrags ebenfalls bis zum 15.9.2023 (zuzüglich Extended Maintenance und Nachhaftung – siehe unten -) geplant.
Der Versicherungsvertrag beginnt nach Beendigung des Ausschreibungsverfahrens vsl. ab 1.6.2021 (ggfs. später) im Anschluss an eine derzeit bestehende Vorlaufdeckung.
(Typ H-EU) In der Haftpflichtversicherung beträgt die Deckungssumme je Schadenfall 20 000 000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, einschließlich der Leistungen aus der Umwelthaftpflichtversicherung.
In der Planungshaftpflichtversicherung steht eine separate Deckungssumme je Schadenfall von 10 000 000 EUR pauschal für Sach- und Vermögensschäden zur Verfügung. Die vorgenannten Summen sind dreifach maximiert.
Die Extendend Maintenance im Teil Bauleistungs- und Montageversicherung beträgt 42 Monate. Die Nachhaftung beträgt in der Haftpflichtversicherung 10 Jahre, in der Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung 5 Jahre.
Der generelle Selbstbehalt beträgt mindestens 10 000 EUR. Für Personenschäden entfällt der Selbstbehalt. Im Rahmen der erweiterten Planungshaftpflichtversicherung beträgt der vertragliche Selbstbehalt 100 000 EUR je Schadenfall. In der Planungshaftpflichtversicherung ist die erweiterte Planungsdeckung eingeschlossen.