Qualifizierung für das SystemAnforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
A) Ordnungsgemäße Gewerbeausübung des Antragstellers – für die Beurteilung der Eignung sind mit dem Teilnahmeantrag vom Antragsteller die nachfolgend aufgelisteten Unterlagen zu liefern:
1. Nachweis über Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem er ansässig ist,
2. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gemäß GWB §§ 123 + 124 vorliegen,
3. Eigenerklärung über im Unternehmen getroffene Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption (Compliance Erklärung),
4. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist, erfüllt hat.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
5. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er seine Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist, erfüllt hat,
6. Bei juristischen Personen eine Darstellung, ob bzw. in welcher Art und in welchem Umfang geschäftliche und eigentumsrechtliche Verflechtungen (Eigentümer/Aktionäre/Beteiligungen) mit anderen Unternehmen bestehen.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
B) Technische Leistungsfähigkeit – für die Beurteilung der Eignung sind mit dem Teilnahmeantrag vom Antragsteller die nachfolgend aufgelisteten Unterlagen zu liefern:
1. Referenzen für die erfolgreiche Reparatur- und/oder Umbaumaßnahmen an Eisenbahnfahrzeugen/U-Bahnfahrzeugen sowie deren Komponenten, dabei sind jeweils Art, Umfang, Dauer und Auftraggeber der Maßnahmen zu benennen,
2. Nachweise zu erfolgreich und fristgemäß abgeschlossenen Zulassungsverfahren gemäß EBO/BOStrab im Zuge von Umbau- und/oder Erneuerungsmaßnahmen an Fahrzeugen und/oder Fahrzeug-Komponenten,
3. Eigenerklärung, dass der Bewerber über ausreichend Kapazität und Stellflächen verfügt, um an mindestens 2 Schienenfahrzeugen parallel innerhalb von 3 Monaten eine Reparatur/Umbau durchführen zu können,
4. Nachweis eines Qualitätssicherungssystems nach ISO 9001-2008 oder gleichwertig.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
5. Nachweis der Befähigung des Bewerbers zur Durchführung schweisstechnischer Arbeiten an Eisenbahnfahrzeugen,
6. Nachweis der Befähigung des Bewerbers zur Durchführung klebetechnischer Arbeiten an Eisenbahnfahrzeugen.