Zusätzliche Angaben
Auf den Rechnungen ist zwingend die SAP - Bestellnummer/Vertragsnummer sowie die CSBF-ID anzugeben, sofern vorhanden.
Rechnungen, welche diese Angaben nicht enthalten, werden zurückgewiesen.
Mit jeder Rechnung ist eine Freistellungsbescheinigung gemäß §§ 48 ff Einkommensteuergesetz (EStG) vorzulegen.
Für E-Mail-Rechnungen gelten folgende formalen Anforderungen:
- Jede E-Mail darf nur eine Rechnung enthalten
- Die Rechnung muss im PDF-Format vorliegen
- Die Rechnung darf Daten nach dem ZUGFeRD Standard enthalten
- Wird mehr als eine PDF-Anlage gesendet, muss das Rechnungsdokument eindeutig identifizierbar sein. Das Wort Rechnung oder Gutschrift muss im Dateinamen enthalten sein.
- Dateien dürfen nicht verschlüsselt und nicht in Zip-Dateien verpackt sein. Für die Übermittlung von E-Invoicing-Daten werden generell keine Empfangs- oder Lesebestätigungen versendet.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYYVDL7L