341614-2023 - ErgebnisDeutschland-Koblenz: Karten mit integrierten Schaltungen
OJ S 110/2023 09/06/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BAAINBw S2.1 (AIN)
E-Mail: baainbwS2.1@bundeswehr.org
Telefon: +49 261-400-26221
Fax: +49 261-400-26202
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Verteidigung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Erneuerung Datenerfassungssystem Aschau
Referenznummer der Bekanntmachung: 6002389125-BAAINBw S2.1
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
31712113 Karten mit integrierten Schaltungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Es ist ein neues Steuerinterface zur Bedienung und Steuerung aller Funktionen der in Aschau verwendeten Signalverteilungsmatrix zu entwickeln und zu fertigen, um das vorhandene, veraltete System zu ersetzen und es in eine zeitgemäßere Messtechnik zu überführen, und sich im Zuge des technisch/digitalen Wandels den veränderten messtechnischen Bedingugen funktional anzupassen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung: Eckernförde
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
1 Erneuerung Datenerfassungssystem Aschau
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Die verlangte vollumpfängliche Kompatibilität und Funktionssicherheit in Bezug zur Interaktion mit anderen Messkomponenten ist eine fundamentale Forderung, ohne die eine schiffsbezogene, hydroakustische Vermessung nicht durchführbar ist.
Dies bedeutet, dass die neuen zu fertigen und zu liefernden Komponenten funktionell in das Aschauer Messsystem integrierbar sind, und auch von der komplexen Messsoftware gesteuert werden müssen.
Aus technischer Sicht sind daher zwingend das vorhandene Harwarekonzept mit seiner signaltechnischen Realisierung, und damit auch das Bus-Konzept und das Timingverfahren zur digitalen Anbindung, zu verwenden, ansonsten sind die Anforderungen an die neuen Komponenten nicht umsetzbar.
Andere Komponenten des Aschauer Messsystems wurde bereits erfolgreich über Projekte des genannten AN modernisiert und umgesetzt. Die dabei gefundenen Lösungen und Erfahrungen in Bezug zu existierenden Komponenten des Aschauer Messsystems können nicht durch Verfahren anderer Anbieter abgebiltet werden, sind aber zwingend zur funktionalen Integration in das Aschauer Gesamtsystem.
Die so entstandenen Lösungen erweisen sich robust und ausfallsicher gerade unter den besonders schwierigen Bedingungen von Unterwasserinstallationen und dem damit begrenzten und erschwerten Zugriff auf die Komponenten im Falle eines Systemausfalls.
Da vorhandenes Wissen und Entwicklungsarbeit von anderen Anbietern zeit- und kostenintensiv neu erarbeitet und auch vom AG erneut abzunehmen ist, kann die angeforderte Leistung nur vom genannten Liefernten im benötigten Zeit- und Kostenrahmen erbracht werden.;
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Erneuerung Datenerfassungssystem Aschau
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
05/06/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: gbm mbH
Postanschrift: Lehmkuhlenweg 16
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 41065
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) kann die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden. Zur Eröffnung eines solchen Nachprüfungsverfahrens ist ein Antrag bei den Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt (s.
VI.3.1
dieser Bekanntmachung) zu stellen (Geltendmachung der Unwirksamkeit). Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Es ist nicht erforderlich, vor der Geltendmachung der Unwirksamkeit einen Vergaberechtsverstoß beim Auftraggeber zu rügen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
06/06/2023