Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen Maßnahmenkomplex Köthen, IBN ESTW-A Köthen und Neubau ESTW Abschnitt Köthen (a) - Abzw Am (2), 2. Inbetriebnahmestufe
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 79714000 Überwachungsdienste
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen (ca. 5 700 h Sicherungsaufsicht, ca. 15 000 h Sicherungsposten, ca. 5 000 m Feste Absperrung, Signalisierung, ca. 400 h Bahnerdungsberechtigter und Schaltantragsteller, ca. 1 500 h Bahnübergangsposten).
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01/05/2019Ende: 31/12/2020
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 155-383934
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 19FEI38047
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 29/04/2019
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 18/01/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 79714000 Überwachungsdienste
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Erfurt - Ebensfeld
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen (ca. 5 700 h Sicherungsaufsicht, ca. 15 000 h Sicherungsposten,ca. 5 000 m Feste Absperrung, Signalisierung, ca. 400 h Bahnerdungsberechtigter und Schaltantragsteller, ca. 1500 h Bahnübergangsposten).
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01/05/2019Ende: 31/12/2019
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Einsatz zusätzlicher Sicherungsposten und -aufsichten am BÜ 55,2 (NT 7)
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
In der Ausschreibung zum Hauptvertrag Sicherungsleistungen ESTW Köthen ist der BÜ km 55,2 nicht enthalten, da zu diesem Zeitpunkt die Planfeststellung vom EBA Ast. Halle zum BÜ noch nicht vorlag. Der umzubauende BÜ 55,2 befindet sich in einem zusammenhängenden Baufeld des ESTW Köthen und dem ESTW Stumsdorf. In diesem Baufeld soll nur eine Sicherungsfirma sichern. Der Baubereich des BÜ schließt unmittelbar an den Bereich des Bf Köthen an. Der AN befindet sich vor Ort und kennt sich in der Örtlichkeit aus. Somit können u. a. durch die vorhandenen Ortskenntnisse und das zusammenhängende Baufeld die zus. Sicherungsleistungen an den AN vergeben werden. Die Bauzeit am BÜ begann mit der VAO am 10.8.2020 und endet am 15.12.2020. Diese Zusatzleistungen waren nicht Inhalt als Kalkulationsgrundlage des Vertrags-LV und sind dem Grunde nach berechtigt. Ein Wechsel des AN ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da Vergleichspreise aus Rahmenverträgen zu hohen Zusatzkosten führen würden.