Beschreibung der Beschaffung
Ziel der Ausschreibung ist es, durch Vergabe eines Subunternehmervertrages über die Erbringung von Schienenpersonennahverkehrsleistungen einen Ersatzbedarf im öffentlichen Schienenpersonennahverkehr im Stuttgarter Netz 1 Los 1 auf der Strecke Tübingen - Mosbach-Neckarelz zu decken, welcher sich aufgrund von GFK-Instandhaltungsarbeiten an den Bestandsfahrzeugen ergibt.
Der Auftragnehmer hat die Zugleistungen vollständig auf eigener Zugnummer, mit eigenen Betriebsmitteln, eigener Energie sowie eigenen Triebfahrzeugführern zu erbringen. Sofern aus betrieblichen Gründen Zugführer erforderlich sind, sind diese vom Auftragnehmer zu stellen. Die Übernahme der Trassenverantwortung (Anmeldung von Trassen und Stationshalten), Betriebsführung und Notfallmanagement obliegt dem Auftragnehmer.
Die Leistungen bestehen aus einem Tagesumlauf (verkehrt werktags, außer samstags) im Zeitraum ab dem 18.07.2022 bis zum 10.12.2022. Der Umlaufplan sowie die Fahrplantabellen liegen den Ausschreibungsunterlagen als Anlage Teil C, Anlage C.03 und C.04 bei.
Der Auftrag beinhaltet 3 (drei) Verlängerungsoptionen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Zeitraum der Leistungserbringung durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer um die optional angefragten Zeiträume (Verlängerungsoptionen) zu verlängern. Der Dienstleistungsvertrag verlängert sich entsprechend, wenn der Auftraggeber die Verlängerungsoption(en) gegenüber dem Auftragnehmer ausübt. Der Auftragnehmer kann den Auftrag nicht einseitg verlängern.
Folgende Verlängerungsoptionen müssen angeboten werden:
- Option 1: Zeitraum vom 11.12.2022 bis 10.06.2023
- Option 2: Zeitraum vom 11.06.2023 bis 09.09.2023
- Option 3: Zeitraum vom 10.09.2023 bis 09.12.2023
Der Beförderungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und den Fahrgästen zustande. Vertraglicher Beförderer nach Artikel 3 Nummer 2 VO (EG) 1371/2007 und damit Vertragspartner der Fahrgäste ist der Auftraggeber. Der Auftragnehmer hat die Stellung eines ausführenden Beförderers nach Artikel 3 Nummer 3 VO (EG) 1371/2007. Vertragliche Beziehungen zwischen dem Auftragnehmer und den Fahrgästen bestehen nicht.
Gegenüber dem Notfallmanager der DB Netz AG, dem Eisenbahn-Bundesamt sowie der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) tritt der Auftragnehmer als betriebsführendes EVU auf.