342580-2022 - ErgebnisDeutschland-Gröditz: Kommunale Dienstleistungen
OJ S 120/2022 24/06/2022
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Gröditz
Postanschrift: Reppiser Str. 10
Ort: Gröditz
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01609
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Florian Gebhardt
E-Mail: f.gebhardt@groeditz.de
Telefon: +49 35263/328-32
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.groeditz.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Breitbandausbau Stadt Gröditz - Institutionen
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
75200000 Kommunale Dienstleistungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Stadt Gröditz beabsichtigt, die Förderung des Ausbaus von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 28. November 2019; im Folgenden: „Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Stadtgebietes der Stadt Gröditz sowie in Teilen des Gemeindegebietes der Gemeinde Röderaue. Ziel ist die Schließung der sogenannten Wirtschaftlichkeitslücke im Sinne von Ziffer 3.1 der Förderrichtlinie des Bundes.
II.1.5.
Geschätzter Gesamtwert
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 164 450,44 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
32412000 Kommunikationsnetz
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2E Meißen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Gröditz als Konzessionsgeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bildungseinrichtungen im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten, den Bau und Betrieb eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) und die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Projektgebiet zu fördern.
Die Ausschreibung erstreckt sich auf Schulstandorte in den Ausbaugebieten innerhalb der Stadt Gröditz und der Gemeinden Röderaue der Kooperation Elbe-Röder-Dreieck in denen eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s je Klasse aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten drei Jahre auch nicht zu erwarten ist.
Der Konzessionsgeber verfolgt die Zielstellung gemäß den Fördermittelbedingungen, eine Next-Generation-Access (NGA-)Breitbandversorgung für die beschriebenen Schulstandorte in den Ausbaugebieten zu erreichen. Das Ziel ist die Herstellung einer Versorgung mit Breitbandanschlüssen und entsprechenden Diensten mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für die beschriebenen Schulstandorte in den Ausbaugebieten.
Die zur Verfügung gestellten Fördermittel dürfen ausschließlich zur Erstellung und den Betrieb der NGA-Netze verwendet werden, welche im Eigentum des Konzessionsnehmers stehen. Der Konzessionsnehmer erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, das entsprechende NGA-Netz unter Nutzung der zur Verfügung gestellten Fördermittel zu errichten, aktive und passive Komponenten zu installieren, das NGANetz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie,
Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
II.2.7.
Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11.
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 185-447790

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2.
Vergabe einer Konzession
V.2.1.
Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
10/06/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Telekom Deutschland GmbH
Postanschrift: Landgrabenweg 151
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Der Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen Finanzierungsbedingungen
Gesamtwert der Konzession/des Loses: 164 450,44 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1. Bitte beachten Sie, dass die Vergabekammer Sachsen und das Oberlandesgericht Dresden der Rechtsmeinung sind, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren unzulässig ist, da bei der Art der zuvergebenden Konzession die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB vorliegt.
Sofern die Bieter anderer Rechtsansicht sind und ein Vergabenachprüfungsverfahren für zulässig erachten,gelten folgende Hinweise:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabeder Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe derVergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit dieVergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf derTeilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag istebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
2. Sofern die Bieter der Rechtsansicht der Vergabekammer Sachsen und des Oberlandesgerichtes folgen, sind für Rechtsbehelfe gegen das Verfahren die Zivilgerichte zuständig.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
20/06/2022