Vorliegend handelt es sich um eine zum Zwecke der Eindämmung der Corona-Pandemie dringend erforderliche Maßnahme. Es muss der Weiterbetrieb der Testungen auf das Corona-Virus aufrechterhalten werden. Jedoch war die Zusammenführung / Verlegung der Testzenten an einen anderen Ort erforderlich, was ein neues Ausschreibungsverfahrung zur Errichtung einer lokalen Teststelle im Landkreis Wunsiedel notwendig machte. Vor dem Hintergrund der sich rasch ausbreitenden Delta-Variante des Corona-Virus und Befürchtung einer bevorstehenden vierten Corona-Welle ist insoweit höchste Dringlichkeit bei der Umsetzung geboten, um weitere Beeinträchtigungen, insbesondere des Rechtsgutes Leib und Leben abzuwenden. Mithin bestanden für die vorliegende Vergabe äußerst dringliche, zwingende Gründe im Sinne des Art. 32 Abs. 2 c) RL 2014/24 EU. Entsprechend der Vorgaben des Rundschreibens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie v. 19.3.2020 (Az.: 20601/000#003) für sog. Dringlichkeitsvergaben wurde im Zuge dessen von einem förmlichen Ausschreibungsverfahren abgesehen. Aufgrund der gebotenen Eile wurde daher im Vorfeld der Ausschreibung eine TED-Auftragsbekanntmachung unter Abwägung aller relevanten Umstände des Einzelfalls nicht vorgenommen. Aufgrund des Hinweises im vorgenannten Rundschreiben (vgl. ebd. Seite 7, letzter Aufzählungspunkt), dass zu gegebener Zeit zumindest eine Veröffentlichung im Amtsblatt der EU erfolgen sollten, möchten wir nunmehr eine TED-Zuschlagsbekanntmachung vornehmen.