343155-2025 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Software-Entwicklung – Vertragsverlängerung für das Ticketing Backend
OJ S 102/2025 28/05/2025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
E-MailEinkauf.itd1@bvg.de
Rechtsform des ErwerbersÖffentliches Unternehmen
Tätigkeit des AuftraggebersStädtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVertragsverlängerung für das Ticketing Backend
BeschreibungDie BVG hat für den Betrieb eines Ticket-Shops das Bestandssystem TICKeos mit seinen Schnittstellen für den Vertrieb durch Dritte (Business to Business und Kombiticket) beauftragt. Dabei handelt es sich um ein Ticket-Backendsystem, welches aktuell ausschließlich für die Abwicklung von kombinierten Ticketverkäufen für Drittvertriebspartner genutzt wird.
Kennung des Verfahrens5f1c5edc-d916-4b97-9bfb-cd6c8f0f6bb9
Interne KennungBEK-2025-0015
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72262000 Software-Entwicklung
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtBerlin
Postleitzahl10179
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelVertragsverlängerung für das Ticketing Backend
BeschreibungDie BVG hat für den Betrieb eines Ticket-Shops das Bestandssystem TICKeos mit seinen Schnittstellen für den Vertrieb durch Dritte (Business to Business und Kombiticket) beauftragt. Dabei handelt es sich um ein Ticket-Backendsystem, welches aktuell ausschließlich für die Abwicklung von kombinierten Ticketverkäufen für Drittvertriebspartner genutzt wird.
Interne KennungLOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72262000 Software-Entwicklung
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit30/11/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an den öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Venrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 5 /5 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
6. Ergebnisse
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeBedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige BegründungSachverhalt: Die BVG betreibt aktuell das Ticket-Backendsystem TICKeos, welches ausschließlich von der Fa. eos.Uptrade GmbH entwickelt, betrieben und gewartet wird. Dieses System wird für den Vertrieb von Kombitickets über Drittpartner (B2B) genutzt. Der bestehende Vertrag endete zum 31.12.2024. Die Ablösung durch das neue Ticketing Backend (TBE) ist aufgrund unerwarteter Verzögerungen im Projektablauf erst für November 2025 realistisch. 1. Technische Exklusivität / Alleinstellungsmerkmal Die Fa. eos.Uptrade GmbH hält die ausschließlichen Nutzungs- und Eigentumsrechte am Source-Code und an den Schnittstellen des TICKeos-Systems. Aufgrund der proprietären Architektur, der engen Verzahnung mit Drittpartnern und der hohen Komplexität des Systems ist es technisch unmöglich, den Betrieb durch einen anderen Anbieter oder eine Eigenleistung der BVG fortzuführen. Eine Fremdvergabe oder Neuimplementierung innerhalb des geforderten Zeitraums ist weder technisch möglich noch wirtschaftlich zumutbar. Eine Offenlegung des Quellcodes oder eine Übertragung der Rechte an Dritte ist vertraglich ausgeschlossen. Die Fa. eos.Uptrade GmbH ist somit der einzige Anbieter, der den Weiterbetrieb inklusive Wartung und Pflege gewährleisten kann. Zudem ist kein weiterer Anbieter in der Lage, kurzfristig und fristgerecht eine funktionsäquivalente Lösung anzubieten. Insbesondere aufgrund der engen Kopplung an bestehende Vertriebspartner und der erforderlichen Schnittstellenanbindung ist ein Systemwechsel bis zur geplanten Ablösung im November 2025 ausgeschlossen. Die Implementierung einer Ersatzlösung oder die Eigenentwicklung innerhalb des engen Zeitrahmens ist aufgrund des technischen Aufwands und fehlender Ressourcen nicht realisierbar. 2. Dringlichkeit und Verhältnismäßigkeit Aufgrund der Verzögerungen beim Projekt TBE und der hohen Bedeutung des Vertriebskanals für den Umsatz der BVG (ca. 6 Mio. EUR im Jahr 2024) ist die Weiterführung des TICKeos-Systems zwingend notwendig, um finanzielle Einbußen und Reputationsschäden bei den Geschäftspartnern zu vermeiden. Die Direktvergabe erfolgt ausschließlich als zeitlich befristete Übergangslösung für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 30.11.2025, bis das neue Ticketing Backend vollständig einsatzbereit ist. 3. Risiken bei Nichtverlängerung Ohne die Verlängerung des Vertrages mit der Fa. eos.Uptrade GmbH wäre der Vertrieb über Drittpartner nicht mehr möglich, was zu erheblichen Umsatzausfällen, Vertragsverletzungen und einem Imageverlust der BVG führen würde. Dies würde zudem die verlässliche Zusammenarbeit mit wichtigen Partnern wie visit Berlin und Eventveranstaltern gefährden. 4. Zusammenfassung Aufgrund der technischen Exklusivität des Anbieters, der Alternativlosigkeit der Lösung, der dringenden Notwendigkeit für den Weiterbetrieb des Systems und der verhältnismäßigen Befristung der Verlängerung liegt ein rechtlich zulässiger Ausnahmefall für eine Direktvergabe vor.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle Bezeichnungeos.uptrade GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0001
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Registrierungsnummer0204:11-2000016000-38
PostanschriftHolzmarktstraße 15-17
StadtBerlin
Postleitzahl10179
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
E-MailEinkauf.itd1@bvg.de
Telefon+4930 256 28962
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer11-1300000V00-74
PostanschriftMartin-Luther-Str. 105
StadtBerlin
Postleitzahl10825
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon+49 30-9013-8316
Fax+49 30-9013-7613
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnungeos.uptrade GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE 214256591
StadtHamburg
Postleitzahl20357
Land, Gliederung (NUTS)Hamburg (DE600)
LandDeutschland
E-Mailinfo@eos-uptrade.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-7005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung5a2de1bb-5c7c-4d66-93c0-49a3e45e48fb  -  01
FormulartypVorankündigung – Direktvergabe
Art der BekanntmachungFreiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung26
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung27/05/2025 14:35:12 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung343155-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe102/2025
Datum der Veröffentlichung28/05/2025