Beschreibung der Beschaffung
Lieferung einer in einer eigenen Produktionsstätte gefertigten Mittagshauptmahlzeit mit Nachtisch für Krippen- und Elementarkinder.
Bei dem Angebot einer Hauptmahlzeit ist für Krippenkinder bei nicht altersgerechten Komponenten oder Gerichten (z.B. schwer verzehr- oder verschluckbare, wie scharf angebratenes Fleisch oder Nüsse und schwer verdaubare, wie Hülsenfrüchte) eine entsprechende Alternative anzubieten.
Es können auch mehrere Menülinien angeboten werden, wobei dann ebenfalls bei nicht altersgerechten Komponenten oder Gerichten eine andere Menülinie eine für Krippenkinder entsprechende Alternative enthalten muss.
Am Mittagessen nehmen zum September 2023 voraussichtlich insgesamt 375 Kinder in Kindertagesstätten teil.
Krippe (1 – 3 Jahre) ca. 115 und Elementarbereich (3 – 6 Jahre) ca. 260.
Pro Woche sind 5 Verpflegungstage (Montag bis Freitag) vorgesehen. Über das Kindergartenjahr muss für max. 260 Tage (52 Wochen x 5 Tage) die Verpflegung gewährleistet sein. Während der Feiertage und der Schließtage (zwischen Weihnachten und Neujahr) erfolgt keine Verpflegung und während der Schulferien wird eine verringerte Anzahl an Portionen benötigt.
Für Ausflugstage wird eine Kaltverpflegung (Lunchpaket), die am Vortag geliefert werden muss, benötigt. Diese ersetzt das Mittagessen für diesen Tag und wird als Mittagessen abgerechnet.
Der Träger der städtischen Kindertagesstätten stellt die Räumlichkeiten zur Ausgabe und zum Verzehr zur Verfügung. Der Auftragnehmer muss die Lieferung der Speisen bis in die Ausgabeküche der jeweiligen Einrichtungen sicherstellen.
Der Träger der städtischen Kindertagesstätten stellt Geschirr und Besteck.
Der Träger der städtischen Kindertagesstätten stellt das Personal für die Ausgabe und gewährleistet in vollem Umfang Einsatzbereitschaft und fachliche Qualifikation.
Der Träger der städtischen Kindertagesstätten übernimmt die Reinigung der Räumlichkeiten und Ausstattung. Die Reinigung der Transportbehälter liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers.
Die Vereinbarung gilt vom 01.09.2023 bis 31.08.2025.