343256-2024 - Ergebnis
Deutschland – Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung – Evaluation der Bund-Länder-Förderinitiative „Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung“
OJ S 112/2024 11/06/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBundesministerium für Bildung und Forschung
E-Mailvergabe@bmbf.bund.de
Rechtsform des ErwerbersZentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelEvaluation der Bund-Länder-Förderinitiative „Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung“
BeschreibungBund und Länder haben am 10.12.2020 auf Grundlage von Artikel 91b Absatz 1 Grundgesetz eine Förderinitiative „Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung“ beschlossen, um das akademische Fachkräfteangebot für Wirtschaft und Wissenschaft im Bereich Künstlicher Intelligenz auszubauen sowie die Nutzung von Künstlicher Intelligenz zur Verbesserung der Hochschulbildung zu fördern. Bund und Länder stellen hierfür insgesamt bis zu rund 133 Mio. Euro innerhalb der Laufzeit zur Verfügung. Die Förderinitiative hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2025 und soll gemäß § 7 der Bund-Länder-Vereinbarung im Jahr 2024 im Hinblick auf die unter § 1 der Bund-Länder-Vereinbarung formulierten Ziele durch eine unabhängige Evaluation bewertet werden, deren Ergebnisse vor Ende der Programmlaufzeit vorliegen sollen. Im Rahmen der Evaluation soll eine Erfolgskontrolle nach § 7 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) in Verbindung mit VV-BHO Nr. 2.2 zu § 7 BHO erfolgen. Es sind dabei Zielerreichung, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit des Programms anhand quantitativer und qualitativer Indikatoren zu erfassen und zu bewerten. Gegenstand der Evaluation sind die im Rahmen der Bund-Länder-Förderinitiative durchgeführten Fördermaßnahmen. Die Ergebnisse der Evaluation sollen im Jahr 2025 von Bund und Ländern in den Gremien der „Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz“ behandelt werden. Die Evaluation ist daher im Rahmen eines verhältnismäßig straffen Zeitplans durchzuführen. Zudem erfordert sie eine enge Abstimmung nicht nur mit dem BMBF als Auftraggeber, sondern auch mit Vertreterinnen und Vertretern der Länderseite sowie dem für die Betreuung der Förderinitiative verantwortlichen Projektträger.
Kennung des Verfahrens61fc9cf5-cb50-4adb-910d-ceebf5d43966
Interne Kennung04513-4/10(2023)
VerfahrensartOffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73200000 Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79419000 Beratung in Sachen Evaluierung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelEvaluation der Bund-Länder-Förderinitiative „Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung“
BeschreibungBund und Länder haben am 10.12.2020 auf Grundlage von Artikel 91b Absatz 1 Grundgesetz eine Förderinitiative „Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung“ beschlossen, um das akademische Fachkräfteangebot für Wirtschaft und Wissenschaft im Bereich Künstlicher Intelligenz auszubauen sowie die Nutzung von Künstlicher Intelligenz zur Verbesserung der Hochschulbildung zu fördern. Bund und Länder stellen hierfür insgesamt bis zu rund 133 Mio. Euro innerhalb der Laufzeit zur Verfügung. Die Förderinitiative hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2025 und soll gemäß § 7 der Bund-Länder-Vereinbarung im Jahr 2024 im Hinblick auf die unter § 1 der Bund-Länder-Vereinbarung formulierten Ziele durch eine unabhängige Evaluation bewertet werden, deren Ergebnisse vor Ende der Programmlaufzeit vorliegen sollen. Im Rahmen der Evaluation soll eine Erfolgskontrolle nach § 7 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) in Verbindung mit VV-BHO Nr. 2.2 zu § 7 BHO erfolgen. Es sind dabei Zielerreichung, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit des Programms anhand quantitativer und qualitativer Indikatoren zu erfassen und zu bewerten. Gegenstand der Evaluation sind die im Rahmen der Bund-Länder-Förderinitiative durchgeführten Fördermaßnahmen. Die Ergebnisse der Evaluation sollen im Jahr 2025 von Bund und Ländern in den Gremien der „Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz“ behandelt werden. Die Evaluation ist daher im Rahmen eines verhältnismäßig straffen Zeitplans durchzuführen. Zudem erfordert sie eine enge Abstimmung nicht nur mit dem BMBF als Auftraggeber, sondern auch mit Vertreterinnen und Vertretern der Länderseite sowie dem für die Betreuung der Förderinitiative verantwortlichen Projektträger.
Interne Kennung04513-4/10(2023)
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73200000 Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79419000 Beratung in Sachen Evaluierung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/04/2024
Enddatum der Laufzeit30/06/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
Beschreibung1. Preiskriterium 50 %
Kriterium
ArtQualität
Beschreibung2. Qualitätskriterium 50%
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleBundesministerium für Bildung und Forschung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesministerium für Bildung und Forschung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltBundesministerium für Bildung und Forschung
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge9
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungBundesministerium für Bildung und Forschung
Registrierungsnummer991-00227BMBF-78
PostanschriftHeinemannstraße 2
StadtBonn
Postleitzahl53175
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvergabe@bmbf.bund.de
Telefon000
Internetadressehttps://www.bmbf.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer+49 228-94990
PostanschriftVillemombler Str. 76
StadtBonn
Postleitzahl53123
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon0228 9499-0
Fax0228 9499-163
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung78ac2f3b-dda2-4b8c-88e4-968ac5d94448  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung10/06/2024 00:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung343256-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe112/2024
Datum der Veröffentlichung11/06/2024