Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6.
Haupttätigkeit(en) Strom
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Qualifizierungssystem für die Lieferung von Drehstromleistungstransformatoren 20-100 MVA
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 31171000 Transformatoren mit Flüssigkeitsisolation
II.1.3.
Art des Auftrags Lieferauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 31100000 Elektrische Motoren, Generatoren und Transformatoren, 31160000 Teile von elektrischen Motoren, Generatoren und Transformatoren, 31170000 Transformatoren, 31213200 Verteilertransformatoren, 51111300 Installation von Transformatoren
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:
Berlin
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Bekanntmachung dient zur Information über das Bestehen eines Prüfungssystems (gemäß Sektorenverordnung-SektVO 2016, § 37).
Die Stromnetz Berlin GmbH beabsichtigt, mit dieser Veröffentlichung, Bewerber aufzurufen um sich für die Fertigung, Lieferung, Aufstellung und Inbetriebsetzung von Drehstromleistungs-Transformatoren 20-100 MVA zu qualifizieren. Einzelheiten ergeben sich aus den zur Verfügung gestellten Teilnahmeunterlagen und den Technischen Beschreibungen der Vergabestelle. Bewerber-Fragen können im elektronischen Angebotsassistenten (s. u.) über das Fragen- und Antwortforum an die Vergabestelle gerichtet werden.
Aufgrund der Zeichenanzahl-Beschränkung in diesem Textfeld ist die ausführliche Beschreibung zum Prüfungssystem in einem separaten PDF-Dokument „Anlage II.2.4“ unter https://root.deutsche-evergabe.de/portal zu dieser EU-Veröffentlichung aufgeführt.
II.2.5.
Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8.
Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems Unbestimmte DauerDas Qualifizierungssystem wird verlängert
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.
Teilnahmebedingungen
III.1.9.
Qualifizierung für das System Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Aufgrund der Zeichenanzahl-Beschränkung in diesem Textfeld ist die ausführliche Beschreibung zur Qualifizierung für dieses Prüfungssystem in einem separaten PDF-Dokument „Anlage III.1.9) unter https://root.deutsche-evergabe.de/portal zu dieser EU-Veröffentlichung aufgeführt.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Aufgrund der Zeichenanzahl-Beschränkung in diesem Textfeld ist die ausführliche Beschreibung zur Qualifizierung für dieses Prüfungssystem in einem separaten PDF-Dokument “Anlage III.1.9) unter https://root.deutsche-evergabe.de/portal zu dieser EU-Veröffentlichung aufgeführt.
III.2.
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
Die Bekanntmachung dient zur Information über das Bestehen eines Prüfungssystems (gemäß Sektorenverordnung-SektVO 2016, § 37).
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 112-255886
IV.2.4.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Aufgrund der Zeichenanzahl-Beschränkung in diesem Textfeld ist die ausführliche Beschreibung zu den zusätzlichen Angaben in einem separaten PDF-Dokument "Anlage VI.3) unter https://root.deutsche-evergabe.de/portal zu dieser EU-Veröffentlichung aufgeführt.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
a) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 GWB).
b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 2 GWB).
c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 3 GWB).
d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 17/07/2019