Qualifizierung für das SystemAnforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Das antragstellende Unternehmen muss:
(1) in rechtlicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sein und in finanzieller Hinsicht in der Lage sein seine Verbindlichkeiten zu erfüllen;
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
(1a) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§123 und 124 GWB vorliegen;
(1b) Erklärung des Unternehmens, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Ausgeschriebenen Leistung erfüllt sind;
(1c) Erklärung des Unternehmens, ob das Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist und die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherung Ordnungsgemäß erfüllt ist;
(1d) Angabe über eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens;
(1e) Erklärung des Unternehmens, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Das antragstellende Unternehmen muss:
(2) über eine ausreichende Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu verfügen, Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
(2a) Erklärung des Unternehmens, dass über dessen Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
(2b) Erklärung des Unternehmens, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
(2c) Angabe der mittleren Gesamtumsätze (netto in EUR), der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
(2d) Angabe der mittleren Umsätze (netto in EUR), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
(3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
3a) Mehrjährige Erfahrung in der Produktion von Stadt-Niederflur-Gelenkbussen gemäß den VDVEmpfehlungen mit Dieselmotoren gem. Euro 6 Standard und Rußpartikelvollfilter (Referenzliste über Abgewickelte Aufträge mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, der Auftraggeber einschließlich Ansprechpartnern bei diesem Auftraggebern);
(3b) Angabe der mittleren Anzahl der im Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten Arbeitskräfte (inkl. Leitungspersonal);
(3c) Benennung von Leistungen, für die ein Nachunternehmereinsatz beabsichtigt ist;
(3d) Qualitätssicherung nach ISO EN 9001 oder vergleichbar mit entsprechenden Zertifikaten;
(3e) Nachweis über die Fähigkeit zur techn. Instandsetzung der Busse mit einem Werkstattdienst beim Auftraggeber, der werktags innerhalb von 2 Stunden zur Verfügung stehen kann.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
(3f) Nennung der vom Auftraggeber aus gesehen nächstgelegenen Niederlassung oder Vertretung, die Sämtliche Ersatzteile in der Regel kurzfristig;
(3g) Nachweis über die Fähigkeit die Bestellabwicklung und -abrechnung der Ersatzteile auf elektronischem Wege (Gutschriftsverfahren) durchzuführen;
(3h) Nachweis über die Durchführung von systematischer Beobachtung, Aufzeichnung und Analyse Aufgetretener Mängel an ausgelieferten Fahrzeugen sowie notwendiger Nachbesserungsaktionen zur Behebung gefährlicher Mängel;
(3i) Möglichkeit von Kontrollen durch den Auftraggeber in den Produktionsstätten der Bewerber (Produktionsstätten- und Fahrzeugkontrolle).
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
(3j) Erklärungen/Angaben des Unternehmens zu den Themen „Nachhaltigkeit“, „Umweltschutz“, „Recyclingstrategie“, „Compliance“, Entsorgungskonzept u. a.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können Vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher Angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.