343410-2021 - ErgebnisDeutschland-Chemnitz: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
OJ S 129/2021 07/07/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen
Postanschrift: Am Rathaus 2
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED4 Chemnitz
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: spnv-vergabe@vms.de
Telefon: +49 371400080
Fax: +49 3714000899
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vms.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Zweckverband
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Direktvergabe von SPNV-Leistungen nach Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 auf der Strecke Glauchau – Gößnitz und optional auf der Strecke Zwickau – Johanngeorgenstadt
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Verkehrsvertrag zur Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf folgenden Linien:
1. Strecke Glauchau – Gößnitz (heutige Bezeichnung „RB 37“), ca. 103 000 Zug-km/Jahr.
2. Option: Strecke Zwickau Hbf – Schwarzenberg – Johanngeorgenstadt (heutige Bezeichnung: „RB 95“) aus dem Erzgebirgsnetz, wenn andere Vergabeoptionen im Ergebnis nicht mit einem Zuschlag abgeschlossen werden können (Leistungsumfang in Abhängigkeit des Betriebsprogramms zwischen ca. 570 000 Zug-km/Jahr und ca. 715 000 Zug-km/Jahr).
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DED Sachsen
NUTS-Code: DEG Thüringen
Hauptort der Ausführung: Gebiet des Freistaates Sachsen und des Freistaates Thüringen: Strecke Glauchau – Gößnitz (heutige Bezeichnung „RB 37“) und Strecke Zwickau – Johanngeorgenstadt (heutige Bezeichnung „RB 95“).
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Direktvergabe des Verkehrsvertrags über die Bedienung der in Abschnitt II.1.4) genannten Linien ab Sommerfahrplanwechsel im Juni 2021 (13.6.2021) an einen internen Betreiber (Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 bzw. § 108 GWB).
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
1. Verlängerungsoption für die Strecke Glauchau – Gößnitz (heutige Bezeichnung „RB 37“) für den Fall, dass sich die Betriebsaufnahme des MDSB 2025+ verzögert (Verlängerung jeweils um mindestens ein halbes Jahr bis zum jeweiligen Fahrplanwechsel im Juni oder Dezember).
2. optionaler Leistungsumfang für die Strecke Zwickau Hbf – Schwarzenberg – Johanngeorgenstadt (heutige Bezeichnung: „RB 95“), siehe auch Abschnitt II.1.4).
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Der Verkehrsvertrag wird an einen internen Betreiber vergeben. Der ZVMS ist an der City-Bahn Chemnitz GmbH mehrheitlich beteiligt. Die Voraussetzungen für eine Inhouse-Vergabe im Sinne von Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 bzw. von § 108 GWB liegen vor.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
03/06/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: City-Bahn Chemnitz GmbH
Postanschrift: Bahnhofstraße 1
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
1. Auftraggeber für die Leistungen auf der Strecke Glauchau – Gößnitz (heutige Bezeichnung „RB 37“) ist der ZVMS.
2. Die Angabe zum Tag des Vertragsabschlusses in Abschnitt V.2.1) entspricht dem Tag der Unterzeichnung des Verkehrsvertrages am 3.6.2021.
3. Die Angaben zum Auftragswert/Gesamtwert in Abschnitt II.1.7) bzw. in Abschnitt V.2.4) entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert. Die dortigen Angaben erfolgen nur, weil das elektronische Bekanntmachungsformular eine zwingende Angabe erfordert. Eine Angabe zum Auftragswert ist gesetzlich nicht gefordert. Es ist ein fiktiver Wert von 1,00 EUR angegeben. Der tatsächliche Wert wird aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht bekannt gegeben.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Postfach 101364
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen ist in §§ 155 ff. GWB geregelt. Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird auf §§ 160 ff. GWB hingewiesen. Insbesondere gelten die in § 160 Abs. 3 GWB sowie § 135 Abs. 2 GWB geregelten Fristen. Ein Nachprüfungsantrag ist beispielsweise gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die – gegebenenfalls verkürzte – Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
02/07/2021