343462-2019 - WettbewerbDeutschland-Oldenburg: Gasversorgung
OJ S 139/2019 22/07/2019
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: EWE NETZ GmbH
Postanschrift: Cloppenburger Straße 302
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Sonja Alfs
E-Mail: sonja.alfs@ewe.de
Telefon: +49 4414805-4633
Fax: +49 4414805-4695
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ewe-netz.de
I.3.
Kommunikation
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: EWE NETZ GmbH
Postanschrift: Cloppenburger Str. 302
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Josephin Elßner
Telefon: +49 4414808-1939
Fax: +49 4414808-1965
Internet-Adresse(n):
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Durchführung von Inspektionsmolchungen an Gashochdruckleitungen mit einem Durchmesser von 4 - 6 Zoll
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
65210000 Gasversorgung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Qualifizierungssystem gilt für die Inspektion von Gashochdruckleitungen mit Hilfe von intelligenten Molchen. Die zu molchenden Gashochdruckleitungen weisen folgende Besonderheiten auf: Dimension der Leitungen DN 125 und DN 100 (Außendurchmesser: 1 39,7 mm und 1 14,3 mm) und Wanddicke von 8,8 mm und 7,9 mm.
Die Inspektion besteht aus folgenden Molchläufen:
— Reinigungs- und Kalibermolchung zur Reinigung der Rohrleitungen,
— Molchung zur Lagevermessung (Bestimmung der Leitungslage inkl. Aufnahme von x-, y- und z-Koordinaten),
— MFL-Molchung zur Identifikation von internen und externen Materialverlust in der Rohrleitungswand sowie,
— UT-Molchung zur Gewinnung von zusätzlichen Informationen, die die Genauigkeit der Messergebnisse der MFL-Molchung unterstützen und verbessern.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8.
Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1.
Teilnahmebedingungen
III.1.9.
Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Interessierte Bewerber werden aufgefordert, die Bewerbungsunterlagen (Qualifizierungsfragebogen) schriftlich bei o. g. Kontaktdaten anzufordern. Die genauen Anforderungen ergeben sich aus dem Qualifizierungsfragebogen. Der vollständig ausgefüllte Qualifizierungsfragebogen sowie die geforderten Unterlagen sind entsprechend einzureichen.
Hierzu zählen z. B. folgende Qualifikationsanforderungen:
— Verfügt Ihr Unternehmen über einen Magnetstreuflussmolch und Ultraschallmolch für Rohrleitungsdurchmesser von 4" bis 6"?
— Verfügen Sie über Pofilmolche für Rohrleitungsdurchmesser von 4" bis 6"?
— Verfügen Sie über ein Lagevermessungssystem für Rohrleitungsdurchmesser von 4" bis 6", dass gemeinsam mit anderen Molchen kombiniert werden kann?
— Verfügen Sie über Messsysteme und Marker die Offshore geeignet sind?
— Verfügen Sie über eine DIN EN ISO 9001 Zertifizierung?
— Verfügen Sie über eine OHSAS 18001 Zertifizierung?
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Der Qualifizierungsantrag mit allen angeforderten Unterlagen, Nachweisen und Angaben wird auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft und damit eine grundsätzliche Eignung des Bewerbers festgestellt. Die Bewertung der angeforderten Angaben, Unterlagen und Nachweise zur Prüfung der Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde des Bewerbers und der Einhaltung der Anforderungen dieses Qualifizierungssystems erfolgt nach näherer Maßgabe der Bewertungsunterlagen. Die Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen sind dem anzufordernden Qualifizierungsfragebogen zu entnehmen. Ggf. kann der Auftraggeber bei fehlender Plausibilität von Angaben oder zur Klarstellung weitere Unterlagen fordern.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.4.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Der für die Qualifizierung erforderliche Qualifizierungsbogen ist unter der angegebenen Kontaktadresse (Anhang A) schriftlich anzufordern.
Die Veröffentlichung der ersten europaweiten Ausschreibung im Verhandlungsverfahren erfolgt voraussichtlich im September 2019, sodass die ausgefüllten Qualifizierungsunterlagen für die nächste Ausschreibung bis spätestens zum 28.8.2019 beim AG einzureichen sind. Bei einer späteren Einreichung behält sich der AG das Recht vor, den Bieter erst bei nachfolgenden Verhandlungsverfahren zu berücksichtigen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131150
Fax: +49 4131152943
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
17/07/2019