343577-2023 - ErgebnisDeutschland-Markkleeberg: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
OJ S 110/2023 09/06/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Polizeiverwaltungsamt Logistikzentrum
Postanschrift: Nordstraße 3-5
Ort: Markkleeberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 04416
Land: Deutschland
E-Mail: gs.lz.pva@polizei.sachsen.de
Telefon: +49 3414948-0
Fax: +49 3414948-200
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/index.htm
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvertrag zur Sicherstellung des Betriebes von TETRA Endgeräten
Referenznummer der Bekanntmachung: B7265_0
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Rahmenvertrag zur Sicherstellung des Betriebes von TETRA Endgeräten
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvertrag über die Lieferung von Endgeräten und Zubehör sowie über Dienst- und Schulungsleistungen für die Neu-, Ersatz- und Ergänzungsaussattung der BOS im Freistaat Sachsen
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) sowie Abs. 4 Nr. 5 VgV kann die Leistung nur von
einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden. Es handelt sich um eine Folge-, Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung von TETRA-Endgeräten sowie
Endgerätekomponenten für die herstellerspezifische SEPURAEndgeräteplattform
der BOS im Freistaat Sachsen. Die BOS in Sachsen verfügen aktuell über 45.000 SEPURA-Endgeräte. Diese Endgeräte müssen stets zertifiziert sein (gemäß BOS
Zertifizierungsrichtlinie). Derzeit sind nur SEPURA und Motorola in Deutschland zertifiziert. Die produktspezifische Beschaffung ist u. a. aus Interoperabilitätsgründen sachlich gerechtfertigt. Ein möglicher Wechsel oder Parallelbetrieb von Endgeräten
unterschiedlicher Hersteller wäre mit unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten hinsichtlich Betriebes und Wartung der Endgeräteplattform sowie mit erheblichen zusätzlichen Investitionen und Personalaufwand verbunden. Die SEPURA
BOS Plattform wurde in den vergangenen 14 Jahren aufgebaut, dieser zeitliche Aufwand wäre bei einem Herstellerwechsel erneut erforderlich. Nur die SELECTRIC Nachrichten-Systeme GmbH verfügt über die herstellerseitigen Vermarktungsrechte für SEPURAEndgeräte und Zubehör auf dem deutschen Markt. Die freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung erfolgte am 23.3.2023.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 062-185152
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvertrag zur Sicherstellung des Betriebes von TETRA Endgeräten
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
01/06/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: SELECTRIC Nachrichten-Systeme GmbH
Postanschrift: Haferlandweg 18
Ort: Münster
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
E-Mail: vertrieb-projekte@selectric.de
Telefon: +49 2516183-830
Fax: +49 2516183802
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
06/06/2023