Nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) sowie Abs. 4 Nr. 5 VgV kann die Leistung nur von
einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden. Es handelt sich um eine Folge-, Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung von TETRA-Endgeräten sowie
Endgerätekomponenten für die herstellerspezifische SEPURAEndgeräteplattform
der BOS im Freistaat Sachsen. Die BOS in Sachsen verfügen aktuell über 45.000 SEPURA-Endgeräte. Diese Endgeräte müssen stets zertifiziert sein (gemäß BOS
Zertifizierungsrichtlinie). Derzeit sind nur SEPURA und Motorola in Deutschland zertifiziert. Die produktspezifische Beschaffung ist u. a. aus Interoperabilitätsgründen sachlich gerechtfertigt. Ein möglicher Wechsel oder Parallelbetrieb von Endgeräten
unterschiedlicher Hersteller wäre mit unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten hinsichtlich Betriebes und Wartung der Endgeräteplattform sowie mit erheblichen zusätzlichen Investitionen und Personalaufwand verbunden. Die SEPURA
BOS Plattform wurde in den vergangenen 14 Jahren aufgebaut, dieser zeitliche Aufwand wäre bei einem Herstellerwechsel erneut erforderlich. Nur die SELECTRIC Nachrichten-Systeme GmbH verfügt über die herstellerseitigen Vermarktungsrechte für SEPURAEndgeräte und Zubehör auf dem deutschen Markt. Die freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung erfolgte am 23.3.2023.