Gemäß §14 (4) Nr. 2 b), c) VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn der Auftrag nur von einem Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Die BTC AG ist der alleinige Entwicklungspartner der KOMM.ONE. Kein anderer Marktteilnehmer ist von der Komm.one zugelassen, diese Leistung zu erbringen, es besteht somit kein Wettbewerb.