Zusätzliche Angaben
1. Eignungsleihe (§ 47 VgV): Plant ein Bewerber die Eignungsleihe, so sind die gemäß Ziffern III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Angaben / Informationen / Unterlagen auch von den „anderen“ Unternehmen im Sinne des § 47 Abs. I VgV einzureichen. Zusätzlich ist eine unterzeichnete Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen einzureichen, die eine verbindliche Aussage über die Bereitstellung der erforderlichen Mittel / Ressourcen zur Erfüllung im Auftragsfall beinhaltet. Für die Eignungsleihe gelten die Bestimmungen von § 47 Abs. 1 S.3 und Abs. 3 VgV.
2. Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaften müssen mit Ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung abgeben.
3. Die Korrespondenz im Rahmen des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache und ausschließlich über das System subreport Elvis.
Die Abgabe der Teilnahmeanträge und der späteren Angebote erfolgt ausschließlich über die Funktion „Teilnahmeanträge“ / „Angebote“ “abgeben“. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten über die Funktion „Kommunikation“ oder anderes führt zum direkten Ausschluss vom Wettbewerb.
5. Bei technischen Störungen oder Fragen zur Handhabung des Systems wenden Sie sich bitte direkt an subreport unter +49 221 985 78-0 bzw.
info@subreport.de.
6. Für die Erstellung der Teilnahmeanträge und der späteren Angebote erhält der Bewerber / Bieter keine Kostenerstattung.
7. Folgende Phasen sind für das Vergabeverfahren vorgesehen:
- Eingang und Bewertung der Teilnahmeanträge
- formale Prüfung der Teilnahmeanträge und Eignungsprüfung
- Aufforderung zur Angebotsabgabe
- Eingang der indikativen Erstangebote, formale Prüfung und Bewertung, Verhandlungsgespräche
- Bewertung auf Grundlage der Zuschlagskriterien und Verhandlungsgespräche
- Aufforderung zur Angebotsabgabe BAFO (Best and final offer)
- Abschließende Bewertung der Angebote
- Zuschlagsentscheidung
Hinweis zur Information über nicht berücksichtigte Angebote:
Aufgrund der aktuellen Marktsituation und der damit verbundenen erheblichen Marktpreis-Risiken, die aus einer Einhaltung der sich aus der Wartefrist nach § 134 GWB (10 Kalendertage) ergebenden Bindefristen resultieren würden, wird in diesem Verhandlungsverfahren die Bindefrist ggfls. verkürzt. Eine Bindefrist mit Berücksichtigung der Informationsfrist ist vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Situation und der daraus resultierenden Marktpreissituation im Energiemarkt derzeit nicht umsetzbar. Mit der Abgabe eines Angebotes erklärt der Bieter sein ausdrückliches Einverständnis zum Verzicht auf den Erhalt einer Vorabinformation gemäß § 134 GWB. Gleichzeitig erklärt der Bieter mit der Abgabe eines Angebotes seinen Verzicht auf die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens wegen unterbliebener Vorabinformation gemäß § 134 GWB. Der Auftraggeber wird die unterlegenen Bieter unverzüglich nach Beendigung des Vergabeverfahrens über den Namen des erfolgreichen Bieters und die Gründe der Nichtberücksichtigung informieren.