Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Vergabe hier ist Los 2 (Vertragbeteiligung) der Kombinierten Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung für das Bauprojekt „Umrichterwerk Delitz“.
Die DB Energie GmbH plant den Neubau des Umrichterwerk Delitz. Zur Bahnstromeinspeisung ist im Bereich Delitz (Halle/Leipzig) ein zentrales Umrichterwerk 110 kV50Hz/110 kV 16,7 Hz mit einer Leistungsgröße von 160 Megawatt zu errichten. Das Umrichterwerk soll aus 4 Umrichtereinheiten mit einer Nenn-Dauerwirkleistung von jeweils 40 Megawatt bestehen. Insbesondere nachfolgende Bestandteile sind in dem Projekt enthalten: 110-kV-Schaltanlage 50 Hz und 16,7 Hz, Eigenbedarfsanlagen, Schutz-, Leit- und Sekundärtechnik, Umrichter, Hoch- und Tiefbau, Stahlbau und Fundamente, Telekommunikations-Infrastruktur, Bahnstromleitungs-Anbindung.
Die Investitionssumme für dieses Projekt mit einer derzeit geplanten Bauzeit bis 3.8.2023 wird mit 62,181 Mio. EUR veranschlagt. Hiervon sind bereits ca. 1,965 Mio. EUR über einen bestehenden Vertrag abgerechnet worden. Der hier neu ausgeschriebene Versicherungsvertrag wird den bestehenden Vertrag ablösen. Es wird mit einer derzeit geplanten Bauzeit bis zum 3.8.2023 gerechnet. Entsprechend ist die vorläufige Laufzeit des Versicherungsvertrags ebenfalls bis zum 3.8.2023 (zuzüglich Extended Maintenance und Nachhaftung – siehe unten -) geplant.
Der Versicherungsvertrag beginnt nach Beendigung des Ausschreibungsverfahrens vsl. ab 1.6.2023 (ggfs. später) im Anschluss an eine derzeit bestehende Vorlaufdeckung.
(Typ H-EU) In der Haftpflichtversicherung beträgt die Deckungssumme je Schadenfall 20 000 000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, einschließlich der Leistungen aus der Umwelthaftpflichtversicherung.
In der Planungshaftpflichtversicherung steht eine separate Deckungssumme je Schadenfall von 10 000 000 EUR pauschal für Sach- und Vermögensschäden zur Verfügung. Die vorgenannten Summen sind dreifach maximiert.
Die Extendend Maintenance im Teil Bauleistungs- und Montageversicherung beträgt 42 Monate. Die Nachhaftung beträgt in der Haftpflichtversicherung 10 Jahre, in der Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung 5 Jahre.
Der generelle Selbstbehalt beträgt mindestens 10 000 EUR. Für Personenschäden entfällt der Selbstbehalt.
Im Rahmen der erweiterten Planungshaftpflichtversicherung beträgt der vertragliche Selbstbehalt 100 000 EUR je Schadenfall. In der Planungshaftpflichtversicherung ist die erweiterte Planungsdeckung eingeschlossen.