344796-2021 - ErgebnisDeutschland-Peine: Bau von Kläranlagen
OJ S 131/2021 09/07/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtentwässerung Peine
Postanschrift: Woltorfer Straße 64
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadtentwässerung Peine
E-Mail: vergabestelle@stadtentwaesserung-peine.de
Telefon: +49 5171/46261
Fax: +49 5171/46289
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtentwaesserung-peine.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abwasserreinigung/-entsorgung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Neubau eines Vorklärbeckens auf der Zentralkläranlage Peine
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45252100 Bau von Kläranlagen - KA04 - KA05
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Neubau eines Vorklär-/Mehrzweckbecken auf der Zentralkläranlage Peine, Los 3 EMSR- Technik.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Niedrigstes Angebot: 338 590,10 EUR / höchstes Angebot: 376 144,40 EUR das berücksichtigt wurde
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
45311000 Installation von Elektroanlagen - KA04 - KA05
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE91A Peine
Hauptort der Ausführung: Zentralkläranlage Peine Vöhrumer Straße 62 31228 Peine
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
— Neue Schaltanlagen 7 Felder a`1 200 mm breite „Primärschlammpumpwerk“,
— Neue Automatisierungstechnik incl. Programmierung,
— Nur Übergabe Daten an bauseits vorhandenes Prozessleitsystem PCS7,
— Beleuchtungsanlagen innen/außen „Primärschlammpumpwerk“,
— Installationswege und Verkabelung Maschinen,
— Installationswege und Verkabelung Doppelsiloanlage,
— Potentialausgleich / Blitzschutz,
— Gemeinsame Inbetriebnahme mit Los 2 – Maschinentechnische Ausrüstung.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 074-185228
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: SEP-03/21
Bezeichnung des Auftrags:
EMSR-Technik
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
28/06/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: WTB Elektro GmbH
Postanschrift: Neue Straße Abberode 25
Ort: Stadt Mansfeld
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
Postleitzahl: 06343
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 335 281,09 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 338 590,10 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
1. Kommunikation mit der Vergabestelle: Für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten verwenden der öffentliche Auftraggeber und die Unternehmen grundsätzlich Geräte und Programme für die elektronische Datenübermittlung.
Bieterfragen sind ausschließlich an die Vergabestelle über die Vergabeplattform subreport-ELViS zu richten. Telefonisch werden keine verbindlichen Auskünfte erteilt.
2. Angebotsabgabe: Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Insbesondere müssen die im Angebotsschreiben geforderten Angaben und Erklärungen und die in der Leistungsbeschreibung geforderten Angaben, Preise und Erklärungen vollständig sein.
Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist und in der vorgeschriebenen Form einzureichen. Eine Angebotsabgabe per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich „Kommunikation“ der Vergabeplattform ist unzulässig. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird gemäß den zwingenden rechtlichen Vorgaben ausgeschlossen.
3. Verwendung der Vergabeunterlagen: Verwenden Sie für die Eintragung Ihrer Preise bitte immer die den Vergabeunterlagen beigefügten Unterlagen (Leistungsverzeichnis /-beschreibung bzw. Preisblatt).
Eigene Grafikteile bzw. Textdokumente können verwendet werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die vorgegebenen Vergabeunterlagen keinesfalls geändert werden. Insbesondere ist bei der Beantwortung der Fragen und weiteren Ausführungen die vorgegebene Nummerierung einzuhalten.
4. Abgabe von GAEB-Dateien: Sind den Vergabeunterlagen GAEB-Dateien beigefügt, sind diese mit dem Angebot abzugeben.
5. Vorgehensweise bei Feststellung von Unklarheiten oder Fehlern in den Vergabeunterlagen: Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
6. Hinweise bei Änderungen während des Vergabeverfahrens: Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.subreport.de/E45213275 abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen.
7. Hinweise zum VHB 233 (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen) Falls Sie beabsichtigen, Nachunternehmer einzusetzen, benennen Sie mit Angebotsabgabe im VHB 233 Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung.
Für den Fall, dass Ihr Angebot in die engere Wahl kommt, behalten wir uns vor, Sie zur Angabe der Namen der Nachunternehmer unter Setzung einer angemessenen Frist aufzufordern. In diesem Fall werden wir Sie auch dazu auffordern, eine von Ihren Nachunternehmen unterschriebene Tariftreueerklärung einzureichen.
8. Unklarheiten zum Leistungsverzeichnis bzw. Bieteranfragen sind grundsätzlich unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 12.5.2021 zu stellen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131-153306
Fax: +49 4131-152943
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
05/07/2021