34513-2021 - ErgebnisDeutschland-Düsseldorf: Elektrizität
OJ S 15/2021 22/01/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Rheinbahn AG
Postanschrift: Lierenfelder Str. 42
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40231
Land: Deutschland
E-Mail: carina.frentzen@rheinbahn.de
Telefon: +49 211 / 582-1388
Fax: +49 211 / 582-1761
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rheinbahn.de
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Ökostromlieferung für die Mittelspannungs-Marktlokationen der Rheinbahn AG für die Lieferjahre 2022-2023
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
09310000 Elektrizität
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Belieferung der Rheinbahn AG mit elektrischer Energie aus Ökostrom auf Mittelspannungsebene. Der voraussichtliche Verbrauch beträgt für die Jahre 2022 bis 2023 jeweils ca. 101 GWh/a. Die Lieferung erfolgt für zurzeit insgesamt 68 Marktlokationen. Die Einspeisepunkte der Rheinbahn AG befinden sich im Netzgebiet der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH, Westnetz GmbH, NGN Netzgesellschaft Niederrhein mbH (vormals Stadtwerke Krefeld), wbm Wirtschaftsbetriebe Meerbusch GmbH und Stadtwerke Ratingen GmbH und sind an das Netz der allgemeinen Versorgung angebunden. Nicht Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Netznutzungsverträge mit den jeweils für die Abnahmestellenzuständigen Netzbetreibern; diese Verträge werden von der Rheinbahn bilateral verhandelt.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Düsseldorf
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Stromlieferung für 2 Jahre für den gesamten MSP-Bedarf der Rheinbahn AG an den jeweiligen Marktlokationen abzüglich etwaiger Eigenerzeugung für den Lieferzeitraum 1.1.2022-31.12.2023.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 203-494594
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Der Eignungsnachweis hat entsprechend der bekannt gemachten Eignungskriterien zu erfolgen. Die Angebotesind nebst Eignungsnachweisen bis zum Schlusstermin für deren Eingang gem. Ziff. IV.2.2) unter Verwendung des mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Angebotssvordrucks ausschließlich im PDF-Format elektronisch über die Vergabeplattform subreport (vgl. Abschnitt I.3) hochzuladen. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Verfahrensablauf: Es wird ein Offenes Verfahren nach § 14 SektVO durchgeführt. Eine öffentliche Submission findet nicht statt. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform subreport (vgl.Abschnitt I.3) einzureichen. Sonstige Kommunikation (Bieterfragen o. ä.) hat – mit Ausnahme etwaiger Aufklärungsgespräche – ebenfalls elektronisch über diese Plattform zu erfolgen. Besondere Anforderungen an elektronische Signaturen werden diesbezüglich nicht gestellt. Die fristgerecht eingegangenen Angebotewerden zunächst einer formellen und inhaltlichen Prüfung unterzogen. Die Vergabestelle behält sich vor, nach Auswertung den Bietern schriftlich oder in Aufklärungsgesprächen Fragen zur Aufklärung des Angebotsinhalts zu stellen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 51 SektVO bleibt vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren nachvorheriger Information aller betroffenen Bieter zu ändern, soweit hierdurch keine Wettbewerbsbeeinflussung zu befürchten ist.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland mit Sitz bei der Bezirksregierung Köln – Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40477
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de
Telefon: +49 2114753135
Fax: +49 2114753989
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
19/01/2021