345371-2023 - ErgebnisDeutschland-Dortmund: Fotokopierpapier
OJ S 110/2023 09/06/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK NordWest. Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle des AOK-Bundesverbandes
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Produktion und kostenstellenbezogene Lieferung von Recyclingpapier für die AOK NordWest
Referenznummer der Bekanntmachung: BüvA_2023-03-30-NW-PEN
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
30197643 Fotokopierpapier
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die AOK NordWest beabsichtigt den losweisen Abschluss von Rahmenvereinbarungen zur flächendeckenden Lieferung von Kopierpapier sowie die Produktion und Lieferung von Logopapier. Die Besonderheit ist, dass die Auftraggeberin erstmalig die Umstellung des Papiers von bisher Frischfaser Fotokopierpapier auf Recyclingpapier sowohl für das Kopier- wie auch das Logopapier vornehmen wird.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Kopierpapier für die Region Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
30197643 Fotokopierpapier
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung: AOK Nordwest Die Gesundheitskasse. Gebiet Schleswig-Holstein und Gebiet Westfalen-Lippe
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Flächendeckende Lieferung von Recycling-Kopierpapier.
Der geschätzte Jahresbedarf von 30 Millionen Blatt geriest ist umweltfreundlich und recyclingfähig zu je 500 Blatt je 2.500 Blatt Karton zu verpacken.
Das Papier muss neben den in der Leistungsbeschreibung physikalischen und optischen Werten auch folgende Zertifizierungen nachweisen:
- Zertifizierung des Papiers gemäß DIN EN 12281 (Laufeigenschaften),
- Alterungsbeständigkeit nach ISO 20494, bzw. die Anforderungen entsprechend LDK 24-85 nach DIN 6738 oder vergleichbarer Nachweis und
- Blauer Engel oder EU Ecolabel oder vergleichbares Zertifikat/Gütesiegel
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
(1) Die Auftraggeberin behält sich vor, von dem erstplatzierten Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, 100.000 Blatt Papier zum Angebotspreis für die verifizierende Teststellung anzufordern. Der Bieter wird rechtzeitig durch die Auftraggeberin informiert. Der Zuschlag wird nur nach erfolgreicher Teststellung erteilt. Sollte das Papier nicht geeignet sein, erfolgt der Ausschluss des Angebotes und der zweitplatzierte Bieter wird zur verifizierenden Teststellung aufgefordert.
(2) Die maximale Abnahmemenge pro Jahr beträgt 33.000.000 Blatt.
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Logopapier für die Region Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
22822000 Geschäftsvordrucke
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung: AOK Nordwest Die Gesundheitskasse. Gebiet Schleswig-Holstein und Gebiet Westfalen-Lippe
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Produktion und flächendeckende Lieferung von Recycling-Logopapier.
Der geschätzte Jahresbedarf von 15 Millionen Blatt ist in bedienungsfreundlichen, umweltfreundlichen, recyclingfähigen Kartons mit je 1.000 Blatt zu verpacken.
Das Papier muss neben den in der Leistungsbeschreibung physikalischen und optischen Werten auch folgende Zertifizierungen nachweisen:
- Zertifizierung des Papiers gemäß DIN EN 12281 (Laufeigenschaften),
- Alterungsbeständigkeit nach ISO 20494, bzw. die Anforderungen entsprechend LDK 24-85 nach DIN 6738 oder vergleichbarer Nachweis und
- Blauer Engel oder EU Ecolabel oder vergleichbares Zertifikat/Gütesiegel
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
(1) Die Auftraggeberin behält sich vor, von dem erstplatzierten Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, 100.000 Blatt Blanco-Papier zum Angebotspreis für die verifizierende Teststellung anzufordern. Der Bieter wird rechtzeitig durch die Auftraggeberin informiert. Der Zuschlag wird nur nach erfolgreicher Teststellung erteilt. Sollte das Papier nicht geeignet sein, erfolgt der Ausschluss des Angebotes und der zweitplatzierte Bieter wird zur verifizierenden Teststellung aufgefordert.
(2) Die maximale Abnahmemenge pro Jahr beträgt 16.500.000 Blatt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 067-199330
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Kopierpapier für die Region Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
24/05/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Inapa Deutschland GmbH
Postanschrift: Gehrnstr. 7-11
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
Logopapier für die Region Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
24/05/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Ludwig Mack Produktions- und Vertriebs GmbH
Postanschrift: Theodor-Barth-Straße, 19
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 28307
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
(I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort
abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK639X
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499163
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
06/06/2023