Zusätzliche Angaben
A) Die Verfahrenssprache ist deutsch. Das bedeutet insbesondere, dass die Teilnahmeanträge (und auch Angebote) in deutscher Sprache einzureichen sind und die Kommunikation mit dem AG in deutscher Sprache erfolgt. Sofern ein fremdsprachiger Nachweis als Bestandteil eines Teilnahmeantrags oder Angebots vorgelegt wird, ist neben dem Nachweis jeweils eine beglaubigte Übersetzung des Nachweises vorzulegen.
B) Bewerber, die an dem Vergabeverfahren teilnehmen wollen, sind verpflichtet sich mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie einer elektronischen E-Mail-Adresse beim e-Vergabeportal DTVP zu registrieren. Nicht registrierte Unternehmen müssen sich eigenverantwortlich auf dem Vergabeportal zum aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren (Holschuld). Tun Sie das nicht regemäßig, tragen Sie das Risiko, eine Information zu verpassen und ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen zu erstellen und daraufhin auf Grund fehlerhafter Unterlagen vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
C) Die über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen (vgl. Ziffer I.3 der EU-Bekanntmachung) beinhalten alle notwendigen Informationen zur Erstellung des Teilnahmeantrages. Für die Einreichung des Teilnahmeantrags ist ausschließlich das zur Verfügung gestellten Formblatt mit der Bezeichnung "Teilnahmeantrag" sowie bei Bedarf die Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 01 zum Teilnahmeantrag) bzw. die Verpflichtungserklärung Nachunternehmen mit Eignungsleihe (Anlage 02 zum Teilnahmeantrag) zu verwenden. Zudem ist mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zum BMWK-Rundschreiben (Anlage 03 zum Teilnahmeantrag) einzureichen.
D) Enthalten die Bewerbungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Fragen des Bewerbers zum Vergabefahren sind ausschließlich über das Kommunikationstool des e-Vergabeportals DTVP bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags zu richten. Der AG behält sich vor, nach diesem Zeitpunkt eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten. Es werden insbesondere keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. Für das Vergabeverfahren sind nur in Textform erteilte Auskünfte und/ oder Antworten maßgebend.
E) Der Teilnahmeantrag sowie die geforderten Anlagen sind elektronisch und ausschließlich über die e-Vergabeplattform (DTVP) einzureichen. Entscheidend dabei ist der Eingang der Unterlagen, nicht der Zeitpunkt, zu dem das Versenden des Teilnahmeantrags gestartet wurde. Die Abgabe in Papierform ist nicht zugelassen. Bitte berücksichtigen Sie daher einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf für die elektronische Übertragung Ihres Teilnahmeantrags. Elektronische Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen. Bei elektronischer Übermittlung in Textform (§ 126b BGB) ist der Bewerber und die zur Vertretung der Bewerbergemeinschaft berechtigte natürliche Person zu benennen. Der Teilnahmeantrag ist zusammen mit den erforderlichen Nachweisen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform einzureichen.
F) Von der Vorlage weiterer als der beschriebenen Nachweise ist abzusehen. Weiterhin werden Firmenbroschüren nicht beachtet. Eine Kostenerstattung für die Erstellung der Bewerbung zur Teilnahme an o.g. Vergabeverfahren wird seitens des Auftraggebers nicht gewährt. Die Bewerbung nebst den dazugehörigen Unterlagen verbleibt auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens beim Auftraggeber und wird nicht an den Bewerber zurückgegeben.
G) Der AG behält sich das Nachfordern nach Maßgabe des § 56 Abs. 4 VgV vor.
H) Bei Mehrfachbeteiligung von Bietern als Einzelbieter und/ oder Mitglied einer/ mehrerer Bietergemeinschaft/ en sowie von Unterauftragnehmern, wird der AG einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist. Die nachträgliche Bildung von Bieterg
Bekanntmachungs-ID: CXP4YL663JE