345877-2023 - ErgebnisDeutschland-Neu-Ulm: Geldausgabeautomaten
OJ S 110/2023 09/06/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Neu-Ulm
Postanschrift: Kantstraße 8
Ort: Neu-Ulm
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@lra.neu-ulm.de
Telefon: +49 7317040-31201
Fax: +49 7317040-31998
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-nu.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Lieferung v. drei Kassenautomaten u. einem Terminal f. d. Kreiskasse
Referenznummer der Bekanntmachung: 13-23-01-EU
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
30123200 Geldausgabeautomaten
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Neu-Ulm beabsichtigt den Zahlungsverkehr mit neuen Kassenautomaten effizienter zu gestalten. Zusätzlich zu einem bereits im Einsatz befindlichen Kassenautomaten ist die Nutzung von zwei weiteren Kassenautomaten für Bar-/Unbarzahlungen u. einem Terminal für reine Unbarzahlungen mit Karten im Hauptgebäude des Landratsamtes Neu-Ulm, Kantstr. 8, 89231 Neu-Ulm geplant. Ein weiterer Kassenautomat für Bar-/Unbarzahlungen soll in der Außenstelle Illertissen, Ulmer Str. 20, 89257 Illertissen aufgestellt werden. Da f. d. Standort Illertissen ein Umzug in andere Räumlichkeiten mittelfristig geplant ist, muss es möglich sein, den Automat in das neue Gebäud mitzunehmen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
30142100 Abrechnungsmaschinen, 50311000 Wartung und Reparatur von Abrechnungsmaschinen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Hauptort der Ausführung: 89231 Neu-Ulm 89257 Illertissen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Neu-Ulm beabsichtigt den baren u. unbaren Zahlungsverkehr mit neuen Kassenautomaten effizienter zu gestalten. Zusätzlich zu einem bereits im Einsatz befindlichen Kassenautomaten ist die Nutzung von zwei weiteren Kassenautomaten für Bar- u. Unbarzahlungen u. einem Terminal für reine Unbarzahlungen mit Karten im Hauptgebäude des Landratsamtes Neu-Ulm, Kantstr. 8, 89231 Neu-Ulm geplant. Ein weiterer Kassenautomat für Bar- u. Unbarzahlungen soll in der Dienststelle des Landratsamtes in der Ulmer Str. 20, 89257 Illertissen aufgestellt werden. Da für diesen Standort mittelfristig ein Umzug in andere Räumlichkeiten geplant ist, muss es möglich sein, den Automat in das neue Gebäude mitzunehmen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Die Vertragslaufzeit bezieht sich auf die Dauer des Wartungsvertrages, ausgehend vom spätesten Liefertermin (31.8.23). Es wird eine Prämie in Höhe von 1.000,00 EUR inkl. Steuern an den erfolgreichen Bieter gezahlt, wenn alle im Leistungsverzeichnis aufgeführten Produkte und Dienstleistungen bis 31.07.2023 an das LRA Neu-Ulm in der vorgesehenen Menge vollständig geliefert u. implementiert wurden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 035-099618
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung von drei Kassenautomaten für bare und unbare Zahlungen sowie einem Terminal für Unbarzahlungen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
11/05/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: ght GmbH Elektronik im Verkehr
Postanschrift: Schafhofstraße 2
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90411
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: +49 89/2176-2411
Fax: +49 89/2176-2847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Antrag auf ein
Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den
Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann
erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den
beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw.
bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10
Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen
im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb
von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der
Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht
abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben
können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft,
kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach
Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1
Nr. 4 GWB). Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit
kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die
Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabestelle Landratsamt Neu-Ulm
Postanschrift: Kantstraße 8
Ort: Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land: Deutschland
Telefon: +49 731704031201
Fax: +49 731704031998
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
06/06/2023