345967-2021 - ErgebnisDeutschland-Peine: Luftreiniger
OJ S 131/2021 09/07/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: Claudia.Jung@bge.de
Telefon: +49 5171/43-1114
Fax: +49 5171/43-1502
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Öffentlicher Auftraggeber gem. §99 Nr. 2 GWB
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Dritter gem. § 9a Abs. 3 Atomgesetz

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Beschaffung von mobilen Lüftungsgeräten/UV-C Luftreiniger
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
39811200 Luftreiniger
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Für die Besprechungsräume der BGE (Bundesgesellschaft für Endlagerung mbh) sollen mobile UV-C Luftreinigungsgeräte für Büro- und Besprechungsräume beschafft werden.
Im Leistungsverzeichnis ist die Raumgröße sowie die Personenbelegung angeben.
Pro Angebotsposition ist das Modell/Typenbezeichnung, die benötigte Anzahl an Luftreinigern sowie der Einzel- und der Gesamtpreis anzugeben.
Die Lieferung erfolgt an die in der Leistungsbeschreibung benannten Lieferorte.
Die Lieferung hat schnellstmöglich, aber bis spätestens bis zum 31.8.2021 zu erfolgen.
Zusätzlich ist bei Angebotsabgabe pro Gerät ein Produktdatenblatt sowie ein Wirkungsnachweis (Vernichtung SARS-CoV-2-Viren) mitzuliefern.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 230 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE91A Peine
Hauptort der Ausführung: 31224 Peine
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Für die Besprechungsräume der BGE (Bundesgesellschaft für Endlagerung mbh) sollen mobile UV-C Luftreinigungsgeräte für Büro- und Besprechungsräume beschafft werden.
Im Leistungsverzeichnis ist die Raumgröße sowie die Personenbelegung angeben.
Pro Angebotsposition ist das Modell/Typenbezeichnung, die benötigte Anzahl an Luftreinigern sowie der Einzel- und der Gesamtpreis anzugeben.
Die Lieferung erfolgt an die in der Leistungsbeschreibung benannten Lieferorte.
Die Lieferung hat schnellstmöglich, aber bis spätestens bis zum 31.8.2021 zu erfolgen.
Zusätzlich ist bei Angebotsabgabe pro Gerät ein Produktdatenblatt sowie ein Wirkungsnachweis (Vernichtung SARS-CoV-2-Viren) mitzuliefern.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 086-221884
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
05/07/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 21
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 21
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 21
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Falk und Janke e. K.
Ort: Wolfenbüttel
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 112 446,98 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
— § 135 GWB Unwirksamkeit,
— § 160 GWB Einleitung, Antrag.
Zur Einlegung von Rechtbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
05/07/2021