Beschreibung der Beschaffung
Seitens des Auftraggebers kann keine jährliche Mindestabnahmemenge garantiert werden. Aufgrund der Planungen schätzt das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen jedoch, dass im Zuge der gesamten Vertragslaufzeit insgesamt Einsatzkleidung im Wert von 1.600.000 Euro abgerufen wird.
Die vom Auftraggeber nach aktueller Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C-23/20) anzugebende Höchstsumme dieser Rahmenvereinbarung beträgt 2.100.000 Euro über die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung von maximal 4 Jahren ab Zuschlagserteilung. Eine Abrufverpflichtung des Auftraggebers ist nicht gegeben.