Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Beschaffung von Microsoft Lizenzen laut Leistungsbeschreibung
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Handelspartner Rahmenvereinbarung ist nicht die Nutzung eines speziellen Lizenzvertragsmodells, sondern der Erwerb der Nutzungsrechte an der Software - gleich über welche vertragliche Konstruktion die Bezugsberechtigten alle geforderten Nutzungsrechte durch den Lizenzgeber erhält. Der Auftragnehmer (Handelspartner) hat im Rahmen dieser Ausschreibung den zweifelsfreien Nachweis zu erbringen, dass die Bezugsberechtigten diese Nutzungsrechte durch den Lizenzgeber tatsächlich uneingeschränkt erhalten. Dies gilt auch, wenn der Lizenzgeber nicht selbst, sondern ein Händler (indirektes Vertriebsmodell) diese Nutzungsrechte (Lizenzen) anbietet. Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen zu erbringen: . die Lieferung der Software-Produkte und der erforderlichen Lizenznachweise (Lizenzen, auf Datenträgern (CD, DVD) verkörperte Software sowie durch Lizenzschlüssel, Aktivierungscodes und Links) • Software Assurance: Bestehende Software Assurance wird lückenlos verlängert, keine Unterbrechung, Bereits gezahlte Software Assurance aus dem laufenden Select Plus Vertrag (bis 31.05.2024) wird angerechnet, vor Ablauf der Software Assurance erfolgt rechtzeitig eine Meldung der betroffenen Lizenzen. • Bereitstellung etwaiger Mehrwert-Leistungen des Lizenzgebers im Rahmen des Lizenzerwerbs • Unterstützung im Software-Asset-Management, insbesondere - Zulieferung aller Aktivierungs-Informationen (Lizenzschlüssel) in elektronischer und maschinenlesbarer Form (keine Bilddaten), - Dokumentation der gelieferten Lizenzen (Art und Umfang) in schriftlicher und elektronischer Form, - Beratung über Optimierungsmöglichkeiten bei der Nutzung von möglichen Lizenzierungsalternativen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung - Unterstützung des Auftraggebers im Nachweis einer bestehenden Lizenzierung gegenüber den Lizenzgebern während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung • Unterstützung des Auftraggebers bei der Verwaltung dieser Rahmenvereinbarung und der darunter geschlossenen Verträge / Beitritte / Registrierungen mit Microsoft • Unterstützung bei der Wahl und Gestaltung der Verträge mit Microsoft • Unterstützung bei der Wahl des richtigen Produktes und der richtigen Lizenzierung • Unterstützung bei der Nutzung des Microsoft VLSC und Admin Centers • Standardisierte und Individuelle Schulungsleistungen zu allem Microsoft Produkten für Administratoren und Schulungen im Bereich Software Asset Management • Dienstleistungen im Bereich Software Asset Management, Software Lifecycle Management und Software Portfolio Management Die nach dem Rahmenvertrag zu beschaffende Microsoft-Software umfasst das gesamte Produktportfolio des Herstellers Microsoft. Dies umfasst insbesondere alle unter Volumenlizenzprogrammen verfügbaren Microsoft-Produkte, die in den jeweils aktuellen Produktbestimmungen (Product Terms) in den Abschnitten Softwareprodukte (enthält alle Softwareprodukteinträge) und Onlinedienstprodukte (enthält alle Onlinedienstprodukteinträge) aufgezählt sind (abrufbar unter https://www.microsoft.com/licensing/terms/deDE/productoffering). Des Weiteren muss der Händler OEM-Betriebssystemlizenzen als sogenannte Systembuilder anbieten. Nicht benötigt werden Software-Produkte, die für Privatkunden bestimmt sind, insbesondere Unterhaltungsprodukte wie Computer-Spiele etc. (Home-Entertainment).
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 119-334745
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft