CPV-Code Hauptteil 34632200 Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr
II.1.3.
Art des Auftrags Lieferauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 34632200 Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Fürth
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Umbau des ESTW-Unterzentrale (UZ) Fürth.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01/08/2020Ende: 01/08/2022
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 150-368820
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 92285473
Bezeichnung des Auftrags:
Erweiterung ESTW-UZ Fürth (NF)
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 30/07/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Siemens AG
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38126
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die Auftragswerte sind mit jeweils 1 Euro fiktive Werte aus Geheimhaltungsgründen, um den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht zu beeinträchtigen (zulässig gemäß SektVO §38, Absatz 6, 4.).
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 05/07/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 34632200 Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 34632200 Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Fürth
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Umbau des ESTW-Unterzentrale (UZ) Fürth
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01/08/2020Ende: 01/08/2022
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: UZ Fürth IBN S-Bahn Interimslösung, Mengenänderung/Mehrung, Fürther Bogen aus dem Angebot 13262375
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
UZ Fürth IBN S-Bahn Interimslösung, Mengenänderung/Mehrung, Fürther Bogen aus dem Angebot 13262375
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Mengenänderung gegenüber dem ursprünglichen Mengengerüst aufgrund PT1-Übergabe. Es handelt sich um LST-Leistungen, die durch den Systemanbieter erbracht werden. Deshalb ist ein Wechsel des Auftragnehmers nicht möglich. Da zur Erstermittlung ein Mengengerüst vorgegeben war, wurde zur jetzigen Preisermittlung eineNeubewertung nach PT1 auf Basis des Modulvertrages 4 LST durchgeführt und das Ergebnis mit dem Wert der Bestellung 0016/CD1/41917551 verrechnet.