Die UniBw M dufte zur Beschaffung der Resonanzprüfmaschine mit der SincoTec Test Systems GmbH (SincoTec) gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b), Abs. 6 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchführen. Aus technischen Gründen war kein Wettbewerb vorhanden. Die SincoTec ist Monopolist für die zu beschaffenden Leistungen. Die UniBw M führte im Vorfeld des Verfahrens eine europaweite Marktrecherche durch und verglich detailliert alle in Frage kommenden Anbieter von Resonanzprüfmaschinen. Die UniBw M hat sich mit den verschiedenen Anbietern bezüglich der herzustellenden Resonanzprüfmaschine ausgetauscht und fehlende Informationen nachgefordert. Lediglich die Resonanzprüfmaschine der SincoTec erfüllt alle Anforderungen der UniBw M. Andere Anbieter sind insbesondere nicht in der Lage eine Prüfmaschine herzustellen, die große Wege berücksichtigen kann und Abweichungen in den Abmessungen toleriert. Die anderen Anbieter greifen im Gegensatz zu SincoTec, die einen mechanischen Antrieb verwendet, auf magnetische Antriebe zurück. Diese werden den Anforderungen der UniBw M nicht gerecht. Eine Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV bestand nicht. Die UniBw M hat die Auftragsparameter auch nicht im Sinne von § 14 Abs. 6 VgV künstlich eingeschränkt. Eine künstliche Einschränkung des Wettbewerbs liegt vor, wenn das Vergabeverfahren mit der Absicht konzipiert wurde, bestimmte Wirtschaftsteilnehmer auf unzulässige Weise zu bevorzugen oder zu benachteiligen. Die UniBw M hat das Vergabeverfahren nicht in der Absicht konzipiert, SincoTec zu bevorzugen oder andere Wirtschaftsteilnehmer zu benachteiligen. Vielmehr hat sich die UniBw M aus sachlichen Gründen dazu entschlossen, die Anforderungen an die Resonanzprüfmaschine zu formulieren. Nur mit einer Resonanzprüfmaschine mit mechanischem Antrieb kann die UniBw M ihre Projektziele erreichen. Insbesondere kann es bei den Prüfungen häufig zu Abweichungen in den Abmessungen kommen. Daher ist es erforderlich, dass die Resonanzmaschine große Wege berücksichtigen kann und Abweichungen in den Abmessungen toleriert. Die Voraussetzungen sind notwendig, um die im Projekt zu testenden Bauteile prüfen zu können.