Es ist eine Auftragsänderung nach §132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB erforderlich. Die weitere Anhebung der jährlichen Vertragssumme (auf 150.000 EUR) ist auf Grund der notwendigen Anforderungen, die sich aus den Anpassungen an die OnlineZugangsGesetz-Erweiterungen (OZG) und die technologische Zukunftsfähigkeit des Gesamtsystems ergeben, erforderlich. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist in diesem Stadium nicht möglich und würde zu erheblichen Problemen und Zusatzkosten führen. Eine Einarbeitung in diese spezifische Entwicklungsumgebung ist kurzfristig nicht zu gewährleisten und würde zusätzliche Aufwände verursachen. Zudem würde die Funktionsfähigkeit der Fördermitteldatenbank gefährdet werden.