Beschreibung der Beschaffung
Bei den zu reinigenden Objekten und Flächen handelt es sich um die Bürogebäude der NRW.BANK sowie die Fahrzeugstellflächen und die zugehörigen Außenbereiche der Gebäude. Am Standort Düsseldorf nutzt die NRW.BANK als Förderbank für das Land NRW drei Bürogebäude in zentraler Lage. Hierzu zählen das Hauptgebäude als Eigentumsobjekt an der Kavalleriestraße 22 sowie weitere Gebäudeflächen an der Herzogstraße 15 und an der Ernst-Gnoß-Straße 25.
Die Reinigungsleistungen dienen dem Werterhalt der Objekte und sind jederzeit fachgerecht, pünktlich, gründlich, schonend und so auszuführen, dass ein einwandfreier Reinigungszustand gemäß den Vorgaben des AG erreicht wird. Die zu reinigenden Flächen (z.B. Vorstands- und Konferenzbereich sowie Eingangs- und Foyerbereiche, Teeküchen und Sanitäranlagen sowie die allgemeinen Büroflächen und Flurbereiche sowie Treppenhäuser) müssen täglich begangen werden. Eine Vollbelegung der Gebäudeflächen wird zugrunde gelegt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass auch nicht genutzte Räume in einem einwandfreien Zustand zu halten sind.
Folgende Tätigkeiten der Reinigung sind für den AG zu erbringen:
- Unterhaltsreinigung
- Zusatzreinigung
- Gestellung von zusätzlichem Personal
- Schmutzfangmattenservice
- Außenanlagen- und Tiefgaragenreinigung
- Winterdienst
- Wertstoffmanagement
Der AN schuldet den Reinigungserfolg (als Werkleistung) und wird anhand des Reinigungsergebnisses am Ergebnis seiner Leistungsdurchführung gemessen. Daher sind im Rahmen der ergebnisorientierten Reinigung nachfolgende Regelleistungen arbeitstäglich bzw. nach jeweils vorgesehenen Leistungszeiten zu erbringen:
- Der AN wird auf den gepflegten Zustand der Gebäude und Einrichtungsgegenstände achten und die vertraglich vorgesehenen Reinigungs- und Pflegearbeiten erbringen.
- Die vertraglichen Leistungen werden durch den AN fachkundig und gründlich unter Berücksichtigung der jeweils vorgegebenen Reinigungsqualitäten ausgeführt.
Alle zu reinigenden Flächen und Räume sind durch die Reinigungskraft auf den Reinigungsgrad bzw. Reinigungsbedarf zu überprüfen und entsprechend zu reinigen.
- Die dem AN im Bereich der von ihr zu erbringenden Leistungen zugewiesene Verkehrssicherungspflicht muss beachtet werden, so dass Nutzer, Beschäftige, Besucher und sonstige Personen nicht zu Schaden kommen.
- Maschinen und Werkzeuge oder ähnliches dürfen nur in mängelfreiem Zustand verwendet werden.