Zusätzliche Angaben
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die AWG Kommunal vor Angebotsabgabe schriftlich im Rahmen der Bieterkommunikation über das Vergabeportal Subreport darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Auf § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird hingewiesen. Danach ist ein nach Prüfungsantrag unter anderem unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß der Vorgaben des § 41 Abs. 1 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) werden die Vergabeunterlagen allen Bietern ohne eine vorherige Registrierung über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie Informationen über nachträgliche Änderungen an den Vergabeunterlagen oder weitere Bieterinformationen nur nach einer erfolgten Registrierung erhalten können. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform wird deshalb dringend empfohlen.