Zusätzliche Angaben
1. Hinsichtlich der erbetenen Auskünfte zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen steht ein Bewerbungsbogen zur Verfügung, den die Bewerber bei ihrer Bewerbung verwenden sollen. Der Bewerbungsbogen kann ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bezogen werden.
2. Die Verwendung des Bewerbungsbogens als Formularvordruck wird für die Erstellung des Teilnahmeantrages empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung.
3. Rückfragen von Bewerbern werden nur in Textform über die Vergabeplattform, per E-Mail oder Fax von der unter I.3) genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle nur in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Rückfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge gestellt werden. Für den Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB verwendet die Vergabestelle die vom Bewerber angegebene Faxnummer. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus mehreren Büros erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des Bevollmächtigten.
4. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
5. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Bewerbungsfrist elektronisch in Textform über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform einzureichen. Die Abgabe von schriftlichen Teilnahmeanträgen und/oder Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen.
6. Die Teilnahmeantrags- und Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, diese erst nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Werden Teilnahmeantrags- oder Vergabeunterlagen anonym herunterladen, erfolgt keine automatische Information über evtl. Änderungen oder Bieteranfragen einschl. deren Beantwortung. Die Einholung dieser Informationen liegt dann in der Verantwortung des Bewerbers/Bieters.