Kenntnisfeststellung und Förderung von Flüchtlingen
Referenznummer der Bekanntmachung: 00.11.99-04301 B
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 85312300 Orientierungs- und Beratungsdienste
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme „Kenntnisfeststellung und Förderung von Flüchtlingen“ im Sinne des § 16 Abs. 1 S.2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1-3 und 5 SGB III.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Region Ahaus
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 85312300 Orientierungs- und Beratungsdienste
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA34 Borken
Hauptort der Ausführung:
Orte in der Region Ahaus Kommunen Ahaus, Heek, Legden, Schöppingen, Stadtlohn, Vreden
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme „Kenntnisfeststellung und Förderung von Flüchtlingen“ im Sinne des § 16 Abs. 1 S.2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1-3 und 5 SGB III.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Region Bocholt
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 85312300 Orientierungs- und Beratungsdienste
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA34 Borken
Hauptort der Ausführung:
Orte in der Region Bocholt Kommunen Bocholt, Rhede, Isselburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme „Kenntnisfeststellung und Förderung von Flüchtlingen“ im Sinne des § 16 Abs. 1 S.2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1-3 und 5 SGB III.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Region Borken
Los-Nr.: 3
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 85312300 Orientierungs- und Beratungsdienste
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA34 Borken
Hauptort der Ausführung:
Orte in der Region Borken Kommunen Borken, Gescher, Heiden, Raesfeld, Reken, Südlohn, Velen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme „Kenntnisfeststellung und Förderung von Flüchtlingen“ im Sinne des § 16 Abs. 1 S.2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1-3 und 5 SGB III.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Region Gronau
Los-Nr.: 4
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 85312300 Orientierungs- und Beratungsdienste
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA34 Borken
Hauptort der Ausführung:
Orte in der Region Gronau Kommune Gronau
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme „Kenntnisfeststellung und Förderung von Flüchtlingen“ im Sinne des § 16 Abs. 1 S.2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1-3 und 5 SGB III.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 048-120970
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr.: 1
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Los Ahaus
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 17/06/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: BBS
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/ Loses. Dieser Wert wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag 1,00 EUR angegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRP9QNS
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 06/07/2021