348718-2021 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Güsten: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
OJ S 131/2021 09/07/2021
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Plötzkau c/o Verbandsgemeinde Saale-Wipper
Postanschrift: Platz der Freundschaft 1
Ort: Güsten
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Postleitzahl: 39439
Land: Deutschland
E-Mail: info@saale-wipper.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.saale-wipper.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Machbarkeitsstudie mit Variantenuntersuchung zur Verbesserung des Hochwasserschutzes der Ortslage Plötzkau im Rahmen des Kommunalen Hochwasserschutzes
Referenznummer der Bekanntmachung: ÖV-P-2021-04
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71241000 Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Gemeinde Plötzkau plant eine Grundlagenbasierende Prüfstudie mit Variantenfindung zur Verbesserung des Hochwasserschutzes der Ortslage Plötzkau durchzuführen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 135 270,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE Sachsen-Anhalt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Junihochwasser 2013 in Elbe und Saale war ein Extremereignis und verdeutlichte einmal mehr die Bedeutung des Hochwasserschutzes. In der Ortslage Plötzkau führen Hochwässer aufgrund der Auenrandlange zu ausgedehnten Überschwemmungen bis in den Siedlungsbereich hinein. Darüber hinaus fließt das Hochwasser aufgrund der fortschreitenden Verlandung der angrenzenden Altarme nur langsam ab. Aus dieser Ausgangslage ergeben sich zum einen Anforderungen an den Hochwasserschutz der Ortslage, zum anderen an die Möglichkeit des schnelleren Hochwasserabflusses in Richtung Saale. Daher plant die Gemeinde Plötzkau eine Grundlagenbasierende Prüfstudie mit Variantenfindung zur Verbesserung des Hochwasserschutzes der Ortslage Plötzkau durchzuführen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Unter § 1 VOL/A, 2. Spiegelstrich wird der Anwendungsbereich von Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht werden oder im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen angeboten wird, ausgeschlossen. Für freiberufliche Leistungen (hierzu zählen die Ingenieur-/Architektenleistungen) unterhalb des Schwellenwertes (liegt hier vor) gelten lediglich haushaltsrechtliche Bestimmungen. Unterhalb der EU-Schwellenwerte reicht es in der Regel aus, formlos 3 Angebote einzuholen. Formale Anforderungen vergleichbar denen der VOB, VOL oder VgV bestehen daher unterhalb des Schwellenwertes nicht. Zu beachten sind jedoch die primärrechtlichen Grundanforderungen (Transparenz, Gleichbehandlung, Wettbewerb) und die haushaltsrechtlichen Bestimmungen. Um ein transparentes und gleichbehandelndes Verfahren durchzuführen, werden hilfsweise die Vorgaben der VOL/A herangezogen und die damit derzeit im Zusammenhang gültige AwVO. Die Binnenmarktrelevanz des Auftrages wurde geprüft. Unter Berücksichtigung der Eigenart der Leistung (Ingenieurleistungen, die durch speziell in Deutschland bzw. Sachsen-Anhalt geltenden Gesetze/Verordnungen etc. geregelt sind Bsp.: naturschutzrechtliche Eingriffsregelung auf der Grundlage des Bewertungsmodels für das Land Sachsen-Anhalt und dem Ort der Leistungserbringung (die Verbandsgemeinde Saale-Wipper bzw. hier konkret die Gemeinde Plötzkau liegt über 200 km von der nächsten Binnengrenze entfernt) ist davon auszugehen, dass für die zu beauftragende Leistung keine Binnenmarktrelevanz gegeben ist. Daher ist aus Sicht der
Vergabestelle eine freihändige Vergabe bzw. das Einholen von 3 Angeboten nach haushaltsrechtlichen Bestimmungen zulässig.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
01/07/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: seecon Ingenieure GmbH
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DEE0 Sachsen-Anhalt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 135 270,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Das Datum unter V.2.1) stellt auf das Datum der Gemeinderatssitzung ab, auf welcher entschieden wurde, an wen der Auftrag vergeben werden soll. Der Bieter soll am 26.07.2021 beauftragt werden.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt, Kammer III
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein öffentlicher Auftrag ist gem. gemäß § 135 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie gemäß § 135 Absatz 2 Satz 1 GWB im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenenBieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss gelten gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber über die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Absatz 2 Satz 2 GWB). Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB tritt nicht ein, wenn gemäß § 135Absatz 3 Nr. 1 GWB der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, der öffentliche Auftraggeber gemäß 135 Absatz 3 Nr. 2 GWB eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und der Vertrag gemäß § 135 Absatz 3 Nr. 3 GWB nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
05/07/2021