348757-2020 - WettbewerbDeutschland-Castrop-Rauxel: Berufskleidung
OJ S 142/2020 24/07/2020
Auftragsbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: JVA Castrop-Rauxel Zentralstelle für das Beschaffungswesen im Justizvollzug
Postanschrift: Lerchenstraße
Ort: Castrop-Rauxel
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 44581
Land: Deutschland
E-Mail: zentralebeschaffung@jva-castrop-rauxel.nrw.de
Telefon: +49 23059830
Fax: +49 2305983925
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.jva-castrop-rauxel.nrw.de
I.3.
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YDGYYDP/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Zulassungsverfahren über die Lieferung von Dienstkleidung an die Justizbedienstenten des Landes Nordrhein-Westfalen
Referenznummer der Bekanntmachung: 2044 -Z28.4
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
18110000 Berufskleidung
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Zulassungsverfahren (Open-House-Verfahren) zur Lieferung von Dienstkleidung für die Justizbediensteten des Landes NRW.
II.1.5.
Geschätzter Gesamtwert
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
18100000 Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör, 18113000 Arbeitsbekleidung, 18130000 Spezial-Arbeitskleidung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Hauptort der Ausführung: 44581 Castrop-Rauxel
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Für die Ausstattung der Justizvollzugsbediensteten mit Dienstkleidung können potenzielle Bekleidungsanbieter im Rahmen einen Zulassungsverfahren (Open-House-Verfahren)
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Vergaberechts. Um ein höchstes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.
In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nichtausrechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden.
Ein Kaufvertrag kommt nur unmittelbar zwischen dem zugelassenen Dienstkleidungsunternehmen und den einzelnen Bediensteten zustande. Die Justizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen ist insoweit nicht Vertragspartner.
Die blaue Dienstbekleidung der Justiz umfasst alle Artikel, die in den Anlagen der technischen Produktbeschreibung sowie Anlage 1 mit AV vom 13.4.2012 (Dienstkleidungsvorschrift für die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen {2044 – IV. 19} – JMBl. NRW S. 91 –) benannt werden. Die technische Produktbeschreibung kann bei der Zentralstelle für das Beschaffungswesen im Justizvollzug bei der JVA Castrop-Rauxel (Zulassungsstelle) angefordert werden. Der zugelassene Dienstkleidungsanbieter verpflichtet sich, diese Bekleidungsstücke unter Beachtung des bestehenden Geschmackmusterschutzes ausschließlich für Justizbedienstete des Landes Nordrhein-Westfalen entsprechend der zur Verfügung gestellten technischen Produktbeschreibungen zu fertigen oder fertigen zu lassen und zu vertreiben. Es können nur Anbieter zugelassen werden, die die sich aus der Anlage ergebende Dienstbekleidungsausstattung vollständig anbieten und sich verpflichten, den Bediensteten ausschließlich die in der AV benannten Bekleidungsstücke als zugelassene Dienstbekleidung anzubieten. Über eventuelle Ergänzungen der Dienstbekleidung entscheidet das Justizministerium. Dieses behält sich gleichfalls Änderungen in den technischen Produktbeschreibungen vor.
Die Leistungsfähigkeit, Bestellannahme, textilgerechte Lagerhaltung aller Kollektionsteile, das Verfügbarkeits- und Retourenmanagement (inkl. Chargenverfolgung bei Reklamationen einschließlich umgehendem Neuversand) sowie Konfektionierung, Kommissionierung und kostenoptimierter Versand sind im Zulassungsverfahren darzulegen bzw. nachzuweisen.
Die Zulassungsstelle bieten allen geeigneten und interessierten Anbietern den jederzeitigen Abschluss bzw. Beitritt zu dieser Vereinbarung während der gesamten definierten Vertragslaufzeit an. Eine Exklusivität ist nicht gegeben, ebenso findet keine Auswahlentscheidung durch die Zulassungsstelle statt.
Mit jedem Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht geführt.
Der Vertrag beginnt mit Erteilung der Zulassung. Die Zulassung wird auf unbestimmte Zeit erteilt. Die Vertragslaufzeit endet ausschließlich durch schriftliche Kündigung. Die Kündigungsfrist beträgt zwölf Monate.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6.
Geschätzter Wert
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2020 Ende: 31/07/2099
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10.
Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.2.
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/07/2099 Ortszeit: 12:00
IV.2.3.
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Deutsch
IV.2.6.
Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 23/09/2099
IV.2.7.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 03/08/2099 Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1.
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDGYYDP
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
21/07/2020