349562-2022 - ErgebnisDeutschland-Bocholt: Radaranlagen
OJ S 123/2022 29/06/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bocholt
Nationale Identifikationsnummer: 05 554 008
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58
Ort: Bocholt
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46395
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich Recht & Vergabe - Zentrale Vergabestelle
E-Mail: rechtsreferat@bocholt.de
Telefon: +49 2871953
Fax: +49 2871953190
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bocholt.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Semistationäre Radaranlage
Referenznummer der Bekanntmachung: 219/20
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
38115000 Radaranlagen
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Beschaffung einer semistationären Radaranlage (ohne PKW) für die Überwachung der Geschwindigkeiten für Verkehrsteilnehmer im Stadtgebiet Bocholt
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 237 483,97 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA34 Borken
Hauptort der Ausführung: Stadt Bocholt Kaiser-Wilhelm-Str. 52-58 46395 Bocholt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
KFZ-Anhänger als Transportmittel und Gehäuse inkl. Sicherungselemente inkl. 2 Radarmessgeräte für den Messbereich von 10-250 km/h - auch für die Entnahme der Messgeräte für den Einbau in einem PKW und einem Stativ
inkl. Computeranlagen (auch zur mobilen Datenübertragung), Fernwartung, Schulung und Service-Hotline
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Überwachungseinsatzmöglichkeit / Gewichtung: 50
Kostenkriterium - Name: Wirtschaftlicher Einsatz / Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Gründe für die Bestellung bei Jenoptik:
(1.) Die gleichzeitige Überwachung der Geschwindigkeit von beiden Fahrtrichtungen im ankommenden Verkehr (Beweisfoto mit Fahrer und Kennzeichen) ist ausschließlich bei der SemiStation von Jenoptik möglich.
(2.) Die in der SemiStation verwendeten Messeinheiten sind auch als Fahrzeugeinbau und Stativbetrieb einsetzbar. Beide Kameras sind ausbaufähig.
(3.) Bei der Semistation ist der Turm drehbar. Der Unterbau bleibt stehen. Dadurch ist die Aufstellung der SemiStation auch in z.B. Parktaschen und Einfahrten möglich. Dies ist ausschließlich bei der Anlage von Jenoptik möglich.
(4.) Die SemiStation hat eine Messfeldlänge von 10 Metern (Definition Messfeld: gesamte Strecke, die das Fahrzeug während der tatsächlichen Messung zurücklegen muss, um einen Messwert zu bilden.) Dies ist 1/3 der Strecke von anderen Geräten. So kann man auch in Kurven oder kurzen Strecken in verkehrsberuhigten Zonen blitzen.
(5.) Die Auswertesoftware, die der Fachbereich Öffentliche Ordnung zurzeit nutzt, ist das TDSK II System aus dem Haus Jenoptik. Dieses ist kompatibel mit den Vorgängen aus der SemiStation. Es bedarf keiner weiterer Software zum Erfassen der Vorgänge.
(6.) Bei dem geplanten Einsatz der Radaranlage ist es wichtig, neben dem typischen Einsatzort einer mehrtägigen Messung (ca. 5-7 Tage) auch die bisherige Vorgehensweise nicht zu vernachlässigen. Das heißt, dass auch bei mehrmals täglich wechselnden Messorten (vor Schulen, Kindergärten, etc.) die zulässige Höchstgeschwindigkeit überprüft werden kann und soll. Dies ist exklusiv bei der Fa. Jenoptik möglich, da dort die zweite Kamera ausgebaut - und in einem separaten PKW aufgestellt werden kann.
Gerade diese vorherigen Messstellen sollen auch weiter überwacht werden - da viele davon eher ein geringeres Verkehrsaufkommen verzeichnen, als das sich dort der dauerhafte Einsatz der semistationären Anlage für mehrere Tage (auch über Nach / keine Öffnungszeiten von Kindergärten) lohnt, bzw. sinnvoll ist. Der mehrtägige Einsatz ist eher geplant für die größeren Straßen in Bocholt (Münsterstraße / Dingdener Straße, Dinxperloer Straße / ggf. der "Ring"). Hier könnte dann die zweite Kamera während Urlaubs- und Krankheitsvertretungen eingesetzt werden; zudem natürlich auch über die Wochenenden.
Es wäre somit eine zusätzliche "Dritte" Kamera für die mobile Messung nicht notwendig. Eine "nichtgenutzte" Zeit würde es somit kaum geben (bei einer dritten Kamera würde diese ggf. bei kurzfristiger Krankheit etc. nicht genutzt werden können). Mit dem "System" Jenoptik könnte man diese wieder in die Semistation einbauen / ein "Messbeamtenersatz" in Form einer Politesse müsste nicht abgestellt werden). (Wenn beide Kameras in dem Anhänger eingebaut sind, kann man in beide Richtungen messen.)
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Radaranlage
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
20/06/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: JENOPTIPRobot GmbH
Postanschrift: Opladener Str. 202
Ort: Monheim
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40789
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 237 483,97 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYYS92VA
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Domplatz 1-3
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514113514
Fax: +49 2514112165
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gem. § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Domplatz 1-3
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514113514
Fax: +49 2514112165
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
24/06/2022