349631-2025 - Ergebnis
Deutschland – Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket – IT-Servicemanagement-System – (ITSM-System)
OJ S 103/2025 30/05/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungKommunaler Zweckverband ITK Rheinland (Auftraggeber)
E-Mailinfo@itk-rheinland.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelIT-Servicemanagement-System – (ITSM-System)
BeschreibungDas Bestandssystem (BMC Remedy) ist technisch überaltert und fällt aus dem Support des Herstellers. Die ITK Rheinland beabsichtigt die Erstellung eines multimandantenfähigen, modularen und konfigurierbaren IT-Servicemanagementsystems (ITSM-System) als Gesamtsystem, inkl. Service und Support zu beauftragen, um den IT – Betrieb aufrecht zu erhalten und neuen Anforderungen für die Serviceerbringung gerecht zu werden (genaue Informationen gem. Leistungsbeschreibung und Anforderungskatalog).
Kennung des Verfahrens53a213e2-a2b2-4268-85e8-0239ba5f9f8c
Vorherige Bekanntmachung403536-2024
Interne KennungITSM-System
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48600000 Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtRhein-Kreis Neuss
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen.
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtStadt Düsseldorf
Land, Gliederung (NUTS)Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen.
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtStadt Grevenbroich
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen.
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtStadt Dormagen
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen.
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtStadt Jüchen
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen.
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtStadt Kaarst
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen.
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtStadt Korschenbroich
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen.
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtStadt Meerbusch
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen.
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtStadt Mönchengladbach
Land, Gliederung (NUTS)Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt (DEA15)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen.
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtStadt Neuss
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen.
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtGemeinde Rommerskirchen
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen.
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftZweckverband Landfolge Garzweiler  
StadtErkelenz
Postleitzahl41812
Land, Gliederung (NUTS)Heinsberg (DEA29)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen.
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.2 200 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Der Aufruf zum Wettbewerb ist beendet
Zusätzliche Informationen1. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 123 GWB mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 2. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 124 GWB mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 3. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksameEigenerklärung zu dem Ausschlussgrund gem. § 21 MiLoG mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 4. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den geltenden Russlandsanktionen, insbesondere gemäß der Verordnung 833/2014 EU, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 5. Der Auftraggeber behält sich gem. § 17 Abs. 11 VgV vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. 6. Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen). 7. Nach Ablauf der Angebotsfrist für die verbindlichen (Erst-)Angebote sind die Bieter unbedingt und unwiderruflich bis zum Ablauf der über die Vergabeplattform bekanntgemachte Bindefrist (15.05.2025) an ihr Angebot gebunden (Bindefrist). Die Vergabestelle behält sich aus sachlichen Gründen vor, die Bindefrist im Einzelfall zu verlängern. 8. Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von bis zu 72 Monaten (6 Jahre), sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel­)Leistungen, wird eine Höchstabnahmemenge (Höchstwert) von 2.640.000,00 Euro (zzgl. USt.) festgelegt. Mit Erreichen dieses Höchstwerts, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 GWB, der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist. Der Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge sowie der Wert der Ausschreibung wurden jeweils mit der Höchstabnahmemenge angegeben. Der (Gesamt-)Wert dieser Rahmenvereinbarung sowie der genaue (Auftrags-)Wert unterliegt Geschäftsgeheimnissen und wird gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV nicht veröffentlicht.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - § 119 Abs. 1, Abs. 5 GWB i.V.m. § 14 Abs. 1, Abs. 3, § 17 Abs. 1 VgV
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelIT-Servicemanagement-System – (ITSM-System)
BeschreibungDas Bestandssystem (BMC Remedy) ist technisch überaltert und fällt aus dem Support des Herstellers. Die ITK Rheinland beabsichtigt die Erstellung eines multimandantenfähigen, modularen und konfigurierbaren IT-Servicemanagementsystems (ITSM-System) als Gesamtsystem, inkl. Service und Support zu beauftragen, um den IT – Betrieb aufrecht zu erhalten und neuen Anforderungen für die Serviceerbringung gerecht zu werden (genaue Informationen gem. Leistungsbeschreibung und Anforderungskatalog).
Interne KennungE27478831
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48600000 Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt vier (4) Jahre (48 Monate) (Grundlaufzeit). Nach Ablauf der Grundlaufzeit steht dem Auftraggeber das einseitige Optionsrecht zu, den Vertrag insgesamt zweimal um jeweils zwölf (12) weitere Monate zu verlängern. Die maximale Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt folglich 72 Monate. Macht der Auftraggeber von dieser/n Option/en Gebrauch, hat er dem Auftragnehmer die Verlängerung jeweils drei (3) Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gem. § 126b BGB anzukündigen. Die Überschreitung der Regellaufzeit ist gem. § 21 Abs. 6 VgV gerechtfertigt. Es liegt ein im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall vor. Durch das Erfordernis der hohen Individualisierung bereits zu Beginn des Projekts (u.a. Vorliegen sämtlicher Schnittschnellen bis zum Zeitpunkt der Produktivstellung (vgl. Vergabeunterlagen, insbes. Leistungsbeschreibung und Anforderungskatalog) fallen für den Auftraggeber vermehrte Aufwendungen bei der Erbringung der Leistung an, die es rechtfertigen, dem Auftragnehmer mit Rücksicht darauf eine Amortisation zuzugestehen, die sich jedoch erst im Rahmen einer Regellaufzeit von vier Jahren überschreitenden Vertragsdauer einstellen wird.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtRhein-Kreis-Neuss
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtStadt Düsseldorf
Land, Gliederung (NUTS)Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtStadt Grevenbroich
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtStadt Dormagen
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtStadt Jüchen
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtStadt Kaarst
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtStadt Korschenbroich
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtStadt Meerbusch
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtStadt Mönchengladbach
Land, Gliederung (NUTS)Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt (DEA15)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtStadt Neuss
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtGemeinde Rommerskirchen
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftZweckverband Landfolge Garzweiler  
StadtStadt Erkelenz
Postleitzahl41812
Land, Gliederung (NUTS)Heinsberg (DEA29)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung2 640 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung403536-2024
Zusätzliche Informationen1. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 123 GWB mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 2. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 124 GWB mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 3. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksameEigenerklärung zu dem Ausschlussgrund gem. § 21 MiLoG mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 4. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den geltenden Russlandsanktionen, insbesondere gemäß der Verordnung 833/2014 EU, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 5. Der Auftraggeber behält sich gem. § 17 Abs. 11 VgV vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. 6. Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen). 7. Nach Ablauf der Angebotsfrist für die verbindlichen (Erst-)Angebote sind die Bieter unbedingt und unwiderruflich bis zum Ablauf der über die Vergabeplattform bekanntgemachte Bindefrist (15.05.2025) an ihr Angebot gebunden (Bindefrist). Die Vergabestelle behält sich aus sachlichen Gründen vor, die Bindefrist im Einzelfall zu verlängern. 8. Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von bis zu 72 Monaten (6 Jahre), sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel­)Leistungen, wird eine Höchstabnahmemenge (Höchstwert) von 2.640.000,00 Euro (zzgl. USt.) festgelegt. Mit Erreichen dieses Höchstwerts, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 GWB, der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist. Der (Gesamt-)Wert dieser Rahmenvereinbarung sowie der genaue (Auftrags-)Wert unterliegt Geschäftsgeheimnissen und wird gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV nicht veröffentlicht.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungDer Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 57 Abs. 2 VgV ermittelt: - Qualität: Leistung mit einer Gewichtung von 60%, - Preis mit einer Gewichtung von 40%.
BeschreibungDer Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 57 Abs. 2 VgV ermittelt: - Qualität: Leistung mit einer Gewichtung von 60%, - Preis mit einer Gewichtung von 40%.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungDer Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 57 Abs. 2 VgV ermittelt: - Qualität: Leistung mit einer Gewichtung von 60%, - Preis mit einer Gewichtung von 40%.
BeschreibungDer Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 57 Abs. 2 VgV ermittelt: - Qualität: Leistung mit einer Gewichtung von 60%, - Preis mit einer Gewichtung von 40%.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl60
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie für Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und Abs. 2 GWB lauten: „(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltKommunaler Zweckverband ITK Rheinland (Vergabestelle)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltKommunaler Zweckverband ITK Rheinland (Vergabestelle)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetKommunaler Zweckverband ITK Rheinland (Auftraggeber)
BeschaffungsdienstleisterDCON GmbH
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge2 640 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung2 640 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung2 640 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDCON GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsLOT-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots2 640 000,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rangfolge des Angebots1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags40005
TitelRahmenvereinbarung IT- und Servicemanagement-System (ITSM-System)
Datum der Auswahl des Gewinners02/05/2025
Datum des Vertragsabschlusses02/05/2025
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebenja
Bekanntmachung, die die Rahmenvereinbarung geschaffen hat403536-2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetKommunaler Zweckverband ITK Rheinland (Auftraggeber)
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungKommunaler Zweckverband ITK Rheinland (Auftraggeber)
RegistrierungsnummerDE291164444
PostanschriftHammfelddamm 4
StadtNeuss
Postleitzahl41460
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
LandDeutschland
E-Mailinfo@itk-rheinland.de
Telefon021317500
Internetadressewww.itk-rheinland.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungKommunaler Zweckverband ITK Rheinland (Vergabestelle)
RegistrierungsnummerDE291164444
PostanschriftHammfelddamm 4
StadtNeuss
Postleitzahl41460
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
LandDeutschland
E-Mailinfo@itk-rheinland.de
Telefon021317500
Internetadressewww.itk-rheinland.de
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer05315-03002-81
PostanschriftVergabekammer Rheinland · c/o Bezirksregierung Köln
StadtKöln
Postleitzahl50606
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
E-MailVKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon02211473045
Fax02211472889
Internetadressewww.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur/vergabekammer-rheinland
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDCON GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE 163088084
PostanschriftEuropaallee 31
StadtKaiserslautern
Postleitzahl67657
Land, Gliederung (NUTS)Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
LandDeutschland
E-Mailmarketing@dcon.de
Telefon+49 631 92082-0
Fax+49 631 92082-199
Internetadressewww.dcon.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungf4f3a2af-bbfe-42e2-acba-59f18891fc11  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung27/05/2025 16:39:38 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung349631-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe103/2025
Datum der Veröffentlichung30/05/2025