350480-2021 - ErgebnisDeutschland-Wiesbaden: Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket
OJ S 132/2021 12/07/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@hzd.hessen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hzd.hessen.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Nutzung Online-Rechtsdatenbank
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48600000 Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Beschaffung von Zugängen einer Online-Datenbank für die Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Gießen zur Informationsbeschaffung, Bearbeitung und Recherche in den Bereichen (u.a.)
— Kommunalwesen, Ausländerrecht, Datenschutz, Wirtschaft, Regionalplanung, Verkehr, Bau- und Gesundheitswesen, Arbeits-, Umwelt- und Naturschutz.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 436 426,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Beschaffung von Zugängen zu einer Online-Datenbank zur Rechtsrecherche, Zugang zu Standard-Literatur und Kommentierung für eine umfassende Anzahl von Rechtsgebieten:
1. Arbeitsschutzrecht für die Arbeitsschutzdezernate,
2. Ausländer- und Migrationsrecht,
3. Beamtenrecht für Personaldezernat sowie Personalrat, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte,
4. Beck-Kommunalrecht für Kommunalaufsicht,
5. Beck-online PREMIUM für RP gesamt,
6. Betreuungsrecht für „Soziales“ – insbes. Betreuungs- und Pflegeaufsicht,
7. Datenschutz- und Informationsfreiheitsrecht für RP gesamt,
8. Gewerbearchiv für Gewerbeaufsicht,
9. Recht der Kinder- und Jugendhilfe für „Soziales“ – insbes. Betreuungs- und Pflegeaufsicht,
10. Krankenversicherungsrecht für „Soziales“ – insbes. Dez. 64 Pflegeberufe,
11. Landesrecht Hessen für RP gesamt,
12. NomosOnline für RP gesamt,
13. Öffentliches Baurecht für „Regionalplanung, Bauwesen, Wirtschaft, Verkehr“,
14. Sozialrecht Kohlhammer und PREMIUM „Soziales“,
15. Vergaberecht für „Service und Beschaffung“ und „Bauaufsicht“,
16. Verwaltungsrecht für RP gesamt.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Der Umfang und die Aufbereitung der Inhalte, wie sie von dem Anbieter Verlag C.H.Beck oHG angeboten werden, sind für die tägliche Arbeit des Auftraggebers erforderlich, da die Mitarbeiter des Auftraggebers regelmäßig komplexe Sachverhalte innerhalb kurzer Zeit juristisch würdigen müssen. Des Weiteren verfügt die Datenbank des Auftragnehmers über die gängige Standardliteratur, über die auch Rechtsanwälte und Justiz verfügen (insbesondere Beck´sche Kommentare) und die der Auftraggeber zur Informationsbeschaffung und Argumentation bei seiner täglichen Arbeit benötigt.
Für rechtssicheres Verwaltungshandeln und Argumentation im Streitfall besteht daher ein spezifischer Bedarf an diesen Inhalten, über die nur der Auftragnehmer verfügt. Dies trifft insbesondere auf die Rechtsgebiete Sozial- Umwelt- und Ausländer- und Verwaltungs- sowie Arbeitsrecht zu, wobei es sich bei den Beck´schen Kommentierungen um Standardwerke handelt. Bezüglich des Umwelt- und Ausländerrechts ist der Zugriff auf Fachaufsätze, Kommentierung und Rechtsprechung hervorzuheben.
Hinsichtlich der Breite des Angebots und der inhaltlichen Tiefe der Darstellungen, auch insbesondere bezüglich der Sekundärliteratur, hebt sich das Angebot von Beck-Online in Abgrenzung zu anderen juristischen Datenbanken nach Marktuntersuchung und Erfahrung als alleinstellend hervor.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
01/07/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Verlag C.H. Beck oHG
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 436 426,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund des GWB gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach vorstehender Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen wurde. Unternehmen, die der Auffassung sind, durch die beabsichtigte Vergabe in ihren Rechten verletzt zu sein, können dies im wegen des Nachprüfungsverfahrens geltend machen, das innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,bei der unter VI.4.1 genannten Stelle zu beantragen ist.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
07/07/2021